Der Bundesrat fordert, ehrenamtliche Einsatzkräfte sowie ihre Hinterbliebenen im Brand- und Katastrophenschutz besser abzusichern. Mit einer am 20.09.2019 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Versicherungsschutz bei Todesfällen so zu erweitern, dass nicht verheiratete Hinterbliebene freiwilliger Helfer Eheleuten gleichgestellt werden.
Bislang besteht kein Anspruch
Nach derzeitiger Rechtslage haben nicht-eheliche Hinterbliebene bei tödlichen Unfällen ehrenamtlicher Einsatzkräfte keinen Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies müsse geändert werden, fordern die Länder. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt.
Redaktion beck-aktuell, 23. September 2019.
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Beyer, Rechtsbegriff und Rechtsverhältnis der ehrenamtlichen Tätigkeit, ZStV 2019, 172