Fluggesellschaften sollen nach einem Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 19/5553) verpflichtet werden, die Ausweispapiere der Fluggäste vor Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann, wie aus der am 14.11.2018 mitgeteilten Vorlage hervorgeht.
Ausweiskontrolle soll "gewichtige Informationslücke" schließen
Im Entwurf wird darauf verwiesen, dass die Luftfahrtunternehmen derzeit nicht gesetzlich zu einer solchen Prüfung verpflichtet seien. Durch diese mangelnden Kontrollen entstehe eine "gewichtige Informationslücke" und Kriminellen und Terroristen werde es "ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen".
Bundesregierung hat sich noch keine abschließende Meinung gebildet
Innerhalb der Bundesregierung ist die Meinungsbildung zu der Bundesratsinitiative noch nicht abgeschlossen. Dies geht aus der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf hervor.
Redaktion beck-aktuell, 15. November 2018.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs.
19/5553) finden Sie auf der Internetseite des Bundestages als pdf-Datei hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
OVG Berlin-Brandenburg, Zwangsgeldfestsetzung, Luftfahrtunternehmen, Reisepass, Lichtbild, Aufenthaltstitel, BeckRS 2016, 46860
EGMR, Sicherheitskontrolle am Flughafen, NVwZ 2014, 1440
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesrat für Ausweiskontrollen beim Boarding, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.09.2018,
becklink 2011003