Bundesrat will § 103 StGB streichen

Der Bundesrat fordert die sofortige und ersatzlose Streichung des § 103 StGB und hat hierzu am 16.12.2016 die Einbringung einer Gesetzesinitiative in den Bundestag beschlossen. Der Majestätsbeleidigungs-Paragraf stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe. Ein "Sonderstrafrecht", wie es § 103 StGB vorsehe, sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in dem Entwurf. Beleidigungen gegen diesen Personenkreis hätten in aller Regel keinen privaten Hintergrund, sondern seien Teil des öffentlichen Diskurses.

Debatte um Böhmermann-Gedicht

Die Norm war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ein Strafverfahren gegen den Satiriker und Moderator Jan Böhmermann gefordert hatte. Dieser hatte in seiner Sendung ein "Schmähgedicht" auf den türkischen Präsidenten vorgetragen.

Erforderliche Beteiligung der Bundesregierung problematisch

Die Länder sehen es kritisch, dass eine Strafverfolgung in diesen Fällen von einer Entscheidung der Bundesregierung abhängt. Diese sei in der schwierigen Lage, einen Ausgleich zwischen der überragenden Bedeutung der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und den Erwartungen der ausländischen Regierung herbeiführen zu müssen.

Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2016.

Mehr zum Thema