Hinweis auf immensen Verwaltungsaufwand
Mit einem solchen Register, das Daten von 10.000 Gewerbetreibenden und 200.000 Wachpersonen enthält, sei ein immenser Verwaltungsaufwand verbunden, gibt der Bundesrat zu bedenken. Durch die Pflicht für den sogenannten Nachbericht entstünden zwangsläufig unterschiedliche Datenbestände an verschiedenen Stellen – mit unterschiedlichen Löschungsfristen und Aktualisierungsständen.
Zeitrahmen für Schaffung des Registerns als zu knapp kritisiert
Der Bundesrat meint, dass das Bewacherregister bis zum 01.01.2019 nicht voll einsatzfähig sein werde. Er schlägt vor, Verfahrensvereinfachungen für Gewerbetreibende und Behörden zu prüfen. Da einige Daten nur in Papierform vorlägen, wäre es einfacher, die Gewerbetreibenden würden diese selbst digitalisieren und im Portal des Registers hochladen. Dafür sollten sie sechs Monate Zeit erhalten.
Bundesrat fordert Maßnahmen gegen Missbrauch
Außerdem fordert er ein fälschungssicheres und aktuelles Nachweissystem, um zu vermeiden, dass Erlaubnisurkunden missbräuchlich verwendet werden. Dies könne ähnlich dem bereits existierenden Vermittlerregister für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater über das Internet angeboten werden.
Zuverlässigkeitsprüfung für Wachpersonal
Über das neue, von der Bundesregierung geplante Register soll eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden laufen. Diese soll ab 2019 für die sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung von Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben vorgeschrieben sein. Damit gilt sie für Sicherheitsunternehmer und Wachpersonen, die Flüchtlingsunterkünfte und zugangsgeschützte Großveranstaltungen bewachen oder Schutzaufgaben bei solchen Objekten wahrnehmen, von denen im Fall eines kriminellen Eingriffs eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann.
Informationen zu Qualifikationen der Sicherheitsbediensteten
Das Register soll auch Informationen zu den IHK-Qualifikationen der Sicherheitsbediensteten liefern, zum Beispiel einen Sachkundenachweis. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle soll das Register führen. Die Einzelheiten der Datenerhebung und -verwendung will die Bundesregierung später durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates regeln.