Bundesrat verlangt bei Lkw-Maut Ausnahmen für Landwirte

Der Bundesrat hat am 06.07.2018 über die geplanten höheren Lkw-Mautsätze ab 2019 beraten. In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf (BR-Drs. 207/18 und BR-Drs. 207/18 (B)) fordert er, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auch weiterhin insgesamt von der Mautpflicht auszunehmen. Dies soll auch für Fahrzeuge gelten, die schneller als 40 km/h fahren können und mit denen Agrargüter transportiert werden. Durch eine ebenfalls geforderte Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass die sogenannte Bauernmaut entgegen der ab 01.07.2018 geltenden Rechtslage für die Mautpflicht auf Bundesstraßen erst gar nicht erhoben wird.

Mautbefreiung für Elektro-Lkw im Sinne des Bundesrates

Ausdrückliche Unterstützung des Bundesrates findet die geplante Mautbefreiung für Elektro-Lkw. Plug-In-Hybrid-Lkw dagegen möchte der Bundesrat erst ab einer Reichweite von 40 Kilometern von der Maut befreien lassen. Nur dann seien positive Effekte auf Schadstoffemissionen, Luft- und Lärmbelastung zu erwarten, heißt es zu Begründung.

Befreiung für Kfz der kommunalen Daseinsvorsorge?

Die Länder bitten außerdem um Prüfung, inwieweit Fahrzeuge der kommunalen Daseinsvorsorge, also zum Beispiel Müllwagen, von der Maut befreit werden können. Sie wollen vermeiden, dass höhere Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen - insbesondere in ländlich geprägten Regionen. Außerdem fordert der Bundesrat eine Differenzierung der Kosten für verkehrsbedingte - vor allem nächtliche - Lärmbelastung.

Bundesregierung plant ab 2019 höhere Mautsätze

Die Bundesregierung plant, die Mautsätze für Lkw zum 01.01.2019 zu erhöhen, dabei auch Kosten der Lärmbelastung und Luftverschmutzung zu berücksichtigen und Elektro-Lkw von der Gebühr zu befreien. Die Höhe der Lkw-Maut orientiert sich an den Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung des Straßennetzes. Diese Kosten werden in regelmäßigen Abständen durch sogenannte Wegekostengutachten ermittelt. Auf Basis des neuen Gutachtens sollen die Mautsätze nun aktualisiert werden.

Mehreinnahmen sollen in Straßeninfrastruktur fließen

Für den Zeitraum 2019 bis 2022 rechnet das Bundesverkehrsministerium mit Mehreinnahmen von knapp 4,2 Milliarden Euro, die zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen.

Bundestag am Zug

Zur Stellungnahme des Bundesrates verfasst zunächst die Bundesregierung ihre Gegenäußerung. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Redaktion beck-aktuell, 9. Juli 2018.

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