Mautbefreiung für Elektro-Lkw im Sinne des Bundesrates
Ausdrückliche Unterstützung des Bundesrates findet die geplante Mautbefreiung für Elektro-Lkw. Plug-In-Hybrid-Lkw dagegen möchte der Bundesrat erst ab einer Reichweite von 40 Kilometern von der Maut befreien lassen. Nur dann seien positive Effekte auf Schadstoffemissionen, Luft- und Lärmbelastung zu erwarten, heißt es zu Begründung.
Befreiung für Kfz der kommunalen Daseinsvorsorge?
Die Länder bitten außerdem um Prüfung, inwieweit Fahrzeuge der kommunalen Daseinsvorsorge, also zum Beispiel Müllwagen, von der Maut befreit werden können. Sie wollen vermeiden, dass höhere Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen - insbesondere in ländlich geprägten Regionen. Außerdem fordert der Bundesrat eine Differenzierung der Kosten für verkehrsbedingte - vor allem nächtliche - Lärmbelastung.
Bundesregierung plant ab 2019 höhere Mautsätze
Die Bundesregierung plant, die Mautsätze für Lkw zum 01.01.2019 zu erhöhen, dabei auch Kosten der Lärmbelastung und Luftverschmutzung zu berücksichtigen und Elektro-Lkw von der Gebühr zu befreien. Die Höhe der Lkw-Maut orientiert sich an den Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung des Straßennetzes. Diese Kosten werden in regelmäßigen Abständen durch sogenannte Wegekostengutachten ermittelt. Auf Basis des neuen Gutachtens sollen die Mautsätze nun aktualisiert werden.
Mehreinnahmen sollen in Straßeninfrastruktur fließen
Für den Zeitraum 2019 bis 2022 rechnet das Bundesverkehrsministerium mit Mehreinnahmen von knapp 4,2 Milliarden Euro, die zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen.
Bundestag am Zug
Zur Stellungnahme des Bundesrates verfasst zunächst die Bundesregierung ihre Gegenäußerung. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.