Die Pläne der Bundesregierung
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Vergütung für Berufsbetreuer um durchschnittlich 17% angehoben und außerdem modernisiert werden. Statt des bisherigen Einzelabrechnungssystems sind monatliche Fallpauschalen vorgesehen. Dies soll es den Ländern ermöglichen, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Betreuungsfälle zu berücksichtigen und angemessen zu vergüten. Mit ihrer Initiative reagiert die Bunderegierung auf die teilweise massiven finanziellen Schwierigkeiten der Berufsbetreuer und Betreuungsvereine: Ihre Stundensätze wurden seit 13 Jahren nicht mehr angepasst.
Bundesrat hält weitere Maßnahmen für erforderlich
Über diese geplanten Änderungen hinaus fordert der Bundesrat, Anreize für Vorsorgevollmachten und eine stärkere Betreuung im Familienkreis zu schaffen, damit die Fallzahlen der Berufsbetreuer nicht weiter steigen. Angesichts der vorhandenen strukturellen Probleme bei der Betreuung reiche es nicht, sich auf eine reine Vergütungserhöhung zu beschränken.
Pauschale für Verfahrenspfleger begrenzen
Die Aufwandspauschale für Verfahrenspfleger wollen die Länder auf 3,50 Euro begrenzen – die von der Bundesregierung geplante Erhöhung auf vier Euro halten sie nicht für gerechtfertigt. Weitere Kritik äußern sie an den Aufschlägen für sogenannte Overhead-Kosten für Vereine sowie diverse Sachkosten.
Inkrafttreten erst zum 01.01.2020 gefordert
Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das Gesetz frühestens zum 01.01.2020 in Kraft treten zu lassen. Hintergrund: die Haushaltsplanungen der Länder sind für das laufende Jahr bereits abgeschlossen. Um ausreichend Zeit für die geplante Evaluierung der Reform zu haben, soll diese erst nach fünf und nicht schon nach vier Jahren erfolgen.
Bundestag entscheidet über Forderungen der Länder
Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die sich in ihrer Gegenäußerung damit auseinandersetzt und beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.