Bundesrat tagt und verurteilt Russlands Krieg
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© Flashpic / Jens Krick

In seiner Sitzung am 11.03.2022 verurteilte der Bundesrat den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine auf das Schärfste. Außerdem machten die Länder den Weg frei für den ERP-Wirtschaftsplan und billigten die Verlängerung der Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld und der Corona-Sonderregeln für die Pflege. Der Bundesrat tritt für zudem für eine verbesserte Aufklärung von Steuerstraftaten ein und für die Einrichtung von "Commercial Courts".

Aufforderung an Russland

Mit dem Angriff auf die Ukraine breche Russland Kernprinzipien des Völkerrechts und greife das Fundament der europäischen Friedensordnung an, so die Länder einstimmig. Russland verantworte Leid und Tod unzähliger Menschen. Die Länder fordern die Russische Föderation auf, sofort jegliche Angriffshandlungen einzustellen und sich aus der Ukraine zurückzuziehen. Der Bundesrat begrüßt, dass Europa gemeinsam mit Partnern und Verbündeten mit Entschlossenheit und Geschlossenheit reagiere, und dass die EU umgehend Sanktionen gegen Russland auf den Weg gebracht hat.

Milliardendarlehen der Kommission an Ukraine

Anlass für den Beschluss des Bundesrates war die Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem vor Beginn des Krieges veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission für eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine. Die Kommission will Darlehen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zur Förderung der Stabilität in dem Land gewähren. Das Europäische Parlament hat diese bereits bewilligt. Auch der Rat hat den Vorschlag der Kommission angenommen. Dies wertet der Bundesrat in seiner Stellungnahme als ein erstes wichtiges Zeichen europäischer Solidarität. Zudem spricht er sich dafür aus, der Ukraine unbürokratisch und schnell weitere notwendige Unterstützungsmaßnahmen zukommen zu lassen.   

Grünes Licht für ERP-Wirtschaftsplan

Er hat außerdem den Wirtschaftsplan zum Sondervermögen des European Recovery Program ERP 2022 gebilligt, den der Bundestag am 17.02.2022 verabschiedet hatte. Zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft aus dem ERP-Sondervermögen stehen damit im Jahr 2022 etwa 901 Millionen Euro zur Verfügung. Insbesondere mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe sollen dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt etwa 9,8 Milliarden Euro erhalten. Der ERP-Wirtschaftsplan soll rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft treten, die anderen Artikel am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Korrektur der Strafprozessordnung

Der Bundestag nutzte das Gesetzgebungsverfahren, um Verweisungsfehler in der Strafprozessordnung zum Richtervorbehalt zu korrigieren – unter anderem zur sogenannten Keuschheitsprobe im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie. Diese Verweisungsfehler sind durch ein früheres Gesetzgebungsverfahren mit umfangreichen Änderungen im Strafprozessrecht entstanden, das der 19. Deutsche Bundestag im Juni 2021 kurz vor Ende der Legislatur verabschiedet hatte.

Verlängertes Kurzarbeitergeld gebilligt

Die coronabedingten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gelten bis zum 30.06.2022 fort. Die Regelung erhöht die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 statt bisher 24 Monate. Bis zum 30.06.2022 gilt der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit fort, ebenso die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit der Beschäftigten und die Anrechnungsfreiheit für Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, die jemand während der Kurzarbeit aufnimmt. Sie waren eigentlich bis zum 31.03.2022 befristet. Mit der Verlängerung der Corona-Sonderregeln will der Gesetzgeber dafür sorgen, dass Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert, Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden sowie Einkommensverluste für bereits lange von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte abgemildert werden.

Akuthilfen für pflegende Angehörige

Bis zum 30.03.2022 gelten auch die sogenannten Akuthilfen für pflegende Angehörige im Pflegezeit- und im Familienpflegezeitgesetz fort: Beschäftigte könnten in einer akuten Pflegesituation weiterhin bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die bedarfsgerechte Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Weitere Änderungen betreffen die Durchführung von Verfahren im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sowie die Verlängerung der Pilotphase für das elektronische Abrufverfahren der Arbeitsunfähigkeitsdaten bis 31.12.2022.

Verlängerte Sonderregeln für die Pflege

Coronabedingte Sonderregelungen für den Pflegebereich werden bis zum 30.06.2022 verlängert. Einer entsprechenden Verordnung hat die Länderkammer im Plenum am 11.03.2022 zugestimmt. So ist eine Pflegebegutachtung weiter ohne Untersuchung der Versicherten in ihrer Wohnung allein anhand von Unterlagen und einer telefonischen oder digitalen Befragung möglich. Beratungsgespräche können auf Wunsch pflegebedürftiger Personen weiterhin telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden. Bestehen bleiben zudem die Anzeigepflicht wesentlicher Beeinträchtigungen der Leistungserbringung, die Kostenerstattung von pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen für zugelassene Pflegeeinrichtungen sowie für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, die Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungen zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungsengpässen im häuslichen Bereich sowie der flexible Einsatz des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad 1 durch Pflegebedürftige. Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bleibt befristet für 20 Arbeitstage statt wie regulär für zehn Arbeitstage bestehen.

Deutschland als Gerichtsstandort für internationale Handelssachen stärken

Der Bundesrat möchte Deutschland als Gerichtsstandort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten stärken. Er schlägt vor, an den Zivilgerichten besondere Kammern für internationale Handelssachen einzurichten, die Prozesse auch auf Englisch führen können. Dazu will er erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen – inhaltsgleich mit einem früheren Vorschlag aus dem Jahr 2021. Mit seinem wiederholten Vorstoß möchte die Länderkammer auf die Globalisierung, den Brexit, immer komplexere Rechtsbeziehungen in der Wirtschaft und umfangreichere Verfahren reagieren. Ihr Vorschlag: Die speziellen Senate der Oberlandesgerichte sollen künftig Wirtschaftsstreitigkeiten mit internationalem Bezug und einem Streitwert ab zwei Millionen Euro verhandeln – sogar erstinstanzlich, wenn die Parteien dies vereinbaren. Diese internationalen Handelsverfahren könnten dann teilweise oder ganz in englischer Sprache stattfinden. Diese so genannten Commercial Courts dürften sensible Informationen zu Verträgen auf Antrag einer Partei unter bestimmten Umständen als geheimhaltungsbedürftig einstufen. Die Verfahrensbeteiligten sollen in gewissem Umfang auch auf die Verfahrensgestaltung Einfluss nehmen können, heißt es im Gesetzentwurf. 

Gesetzentwurf zu herrenlosen Konten 

Erben sollen künftig leichter Auskünfte über mögliche Konten oder Depots von Verstorbenen aus allgemein zugänglichen Quellen erhalten. Dafür setzt sich der Bundesrat auf Initiative von Niedersachsen und Bremen ein. Er beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Hintergrund des Bundesratsvorstoßes sind Schätzungen, wonach zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf sogenannten herrenlosen Konten von Verstorbenen liegen, ohne dass ihre Erben davon wissen. Zur Lösung des Problems schlägt der Bundesrat ein bundesweites Verzeichnis beim Bundesamt für Justiz vor, an das automatisiert Daten Verstorbener sowie die Namen ihrer Kreditinstitute zu melden sind, sofern kein Erbe in angemessener Zeit Anspruch darauf erhoben hat. Ein entsprechendes Verfahren wird seit 2015 beim Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen praktiziert. 

Kindeswohl in familiengerichtlichen Verfahren

Der Bundesrat möchte Familiengerichte in die Lage versetzen, das Kindeswohl bestmöglich zu schützen. Er beschloss, einen eigenen Gesetzentwurf mit Änderungen am geltenden Recht in den Bundestag einzubringen. Kinder sollen von den Gerichten intensiver angehört und einbezogen werden – auch wenn sie sich altersbedingt noch nicht hinreichend artikulieren können. Zur intensiveren Sachverhaltsaufklärung sollen verstärkt Drittpersonen und Sachverständige hinzugezogen werden. Nötig sei auch ein intensiverer Informationsaustausch zwischen Gerichten und Jugendämtern, betont der Bundesrat. Der Gesetzentwurf sieht vor, gerichtlich angeordnete Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdungen regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie in der Praxis auch umgesetzt wurden und sich als wirksam erwiesen haben.

Aufklärung von Steuerstraftaten verbessern

Der Bundesrat setzt sich auch dafür ein, den Informationsaustausch zwischen Finanzämtern und Börsen zu verbessern, um Steuerstraftaten auf den Kapitalmärkten früher erkennen zu können und das Vertrauen in die Integrität des Wertpapierhandels zu schützen. Er will einen Gesetzentwurf zur Änderung des Börsengesetzes in den Bundestag einbringen und wiederholt damit einen Vorschlag, den er im Juni 2021 – kurz vor Ende der 19. Legislaturperiode – schon einmal beschlossen hatte. Mit dem erneuten Vorstoß auf Anregung des Landes Hessen will der Bundesrat auch Lehren aus der Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals ziehen. Es sei deutlich geworden, dass die bestehende Verschwiegenheitspflicht nicht mehr zeitgemäß geregelt sei, so die Begründung.         

Rauchverbot in Autos gefordert

Die Länder möchten das Rauchen im Auto verbieten lassen, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll beim Bundestag eingebracht werden. Die Länder wiederholen dabei einen Antrag, den sie im Jahr 2019 schon einmal in den damaligen 19. Bundestag eingebracht hatten. Darin schlagen sie eine Änderung im Bundesnichtraucherschutzgesetz vor, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in solchen Fällen ausdrücklich untersagt. Im Fall eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3.000 Euro drohen.

Redaktion beck-aktuell, 11. März 2022.