Die umstrittene Reform des Kinder- und Jugendschutzes ist vorerst vertagt. Der Gesetzentwurf, den der Bundestag erst in der letzten Juniwoche 2017 verabschiedet hatte, wurde am 07.07.2017 von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt. Nun gibt es nur noch eine Chance, dass das Gesetz doch noch verabschiedet wird und in Kraft treten kann - nach der Neuwahl der Bundesregierung am 24.09.2017 müsste die nächste Bundesregierung sonst diesbezüglich neu starten.
Nur noch eine Bundesratssitzung vor der Wahl
Ohne Zustimmung der Länderkammer kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Bis zur Bundestagswahl gibt es aber nur noch eine Sitzung des Bundesrats - und zwar am 22.09.2017, zwei Tage vor der Wahl. Entweder verabschieden die Länder das Gesetz dann doch noch, oder die nächste Bundesregierung müsste einen neuen Anlauf nehmen.
Kritikpunkte machten Verabschiedung unwahrscheinlich
Das Gesetz mit zahlreichen Einzelregelungen sieht unter anderem eine engere Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und anderen Behörden vor. Schon im Vorfeld der Bundesrats-Sitzung galt jedoch eine Mehrheit als fraglich, weil einige Bundesländer die geplanten Regelungen für nicht ausreichend halten. Dem Vernehmen nach bestand unter anderem die Befürchtung, dass die Standards bei der Unterbringung unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge abgesenkt werden könnten. Ferner hatte es Kritik gegeben, weil die ursprünglich angepeilten Erleichterungen für Pflegekinder komplett gestrichen wurden.
Redaktion beck-aktuell, 7. Juli 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den ursprünglichen Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (BT-Drs. 18/12330) sowie die dazugehörige Beschlussempfehlung mit Änderungen (BT-Drs. 18/12946) finden Sie auf der Internetseite des Bundestages.
Aus der Datenbank beck-online
Rux, Schulische Inklusion, DÖV 2017, 309
Grünenwald, Adoption und Flüchtlinge - Schaffen wir das?, NZFam 2016, 389
Hoffmann, Zwangsbehandlung Minderjähriger vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung des BVerfG und des BGH, NZFam 2015, 985
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