Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab dem 01.012018 von derzeit 18,7 auf 18,6 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 15.12.2017 einem entsprechenden Verordnungsentwurf der geschäftsführenden Bundesregierung zu. Die Beitragssatzanpassung kann daher wie geplant zum Jahrensbeginn 2018 in Kraft treten.
Entlastung für Beschäftigte
Nach Angaben der Bundesregierung werden durch die Absenkung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Wirtschaft um jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz zum 01.01.2018 von 24,8 auf 24,7 Prozent.
Rücklage übersteigt Ausgaben
Die Absenkung der Beiträge sei möglich, weil die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende 2017 geschätzt 32,9 Milliarden Euro beträgt. Nach den Vorgaben des Sechsten Sozialgesetzbuches werde der Beitragssatz zur Rente gesenkt, wenn diese Rücklage zum Ende des Folgejahres das 1,5-fache der Monatsausgaben der Rentenkasse voraussichtlich übersteigt. Derzeit liege sie bei 1,59 Monatsausgaben.
Redaktion beck-aktuell, 15. Dezember 2017.
Zum Thema im Internet
Die Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2018 (Beitragssatzverordnung 2018 - BSV 2018) (Drs.-Nr.: 718/17) sowie die dazugehörige Ausschussempfehlung (Drs.-Nr.: 718/1/17) und die Beschlussdrucksache (Drs.-Nr.: 718/17(B)) finden Sie als pdf-Dokumente auf den Seiten der Länderkammer.
Aus der Datenbank beck-online
Ruland, Rentenversicherung und Familienlastenausgleich, NZS 2016, 361
Aus dem Nachrichtenarchiv
Gesetzlicher Rentenversicherungsbeitrag sinkt auf 18,6%, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.11.2017,
becklink 2008412
Künstlersozialabgabe kann merklich auf 4,2% sinken, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.06.2017, becklink 2006920