Bundesrat stimmt zahlreichen Gesetzen zu
Lorem Ipsum
© Fontanis / stock.adobe.com

In seiner 1005. Sitzung am 28.05.2021 hat der Bundesrat ein Mammutprogramm absolviert. Er winkte unter anderem die Urheberrechtsnovelle und eine Anpassung des Netzdurchsetzungsgesetzes durch, stimmte für eine effektivere Bilanzkontrolle und für das Baulandmobilisierungsgesetz zum Schutz von Mietern gegen Verdrängung. Auch Änderungen an der Corona-Notbremse können nun in Kraft treten.

Länder billigen tiefgreifende Novelle des Urheberrechts

Der Bundesrat hat grünes Licht für die vom Bundestag beschlossene Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes gegeben. Es handelt sich um die umfassendste Novelle seit 20 Jahren. Eine Neuregelung war aufgrund detaillierter Vorgaben in Richtlinien der EU, insbesondere der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie), und einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes erforderlich geworden.

Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen

Die Plattformen sind für die öffentliche Wiedergabe hochgeladener Inhalte nun grundsätzlich urheberrechtlich verantwortlich und können sich nur dadurch von ihrer Haftung befreien, dass sie den konkret geregelten Sorgfaltspflichten nachkommen. Hierzu zählt die Pflicht, bestimmte Lizenzen für die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke zu erwerben. Zum Schutz der Kunstfreiheit und der sozialen Kommunikation erlaubt das Gesetz die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche. Die Kreativen erhalten für lizenzierte Nutzungen einen Direktvergütungsanspruch gegen die Plattformen. Für Streitigkeiten zwischen Plattformen, Rechtsinhabern und Nutzern stehen Beschwerdeverfahren zur Verfügung.

Konzept der mutmaßlich erlaubten Nutzungen

Um unverhältnismäßige Blockierungen entsprechender Uploads beim Einsatz automatisierter Verfahren zu vermeiden, sieht es besondere Regeln für die öffentliche Wiedergabe vor und führt hierfür das Konzept der mutmaßlich erlaubten Nutzungen ein: Bestimmte nutzergenerierte Inhalte, die einen hinreichenden Anhalt dafür bieten, dass die Verwendung geschützter Inhalte Dritter gesetzlich erlaubt ist, muss der Diensteanbieter grundsätzlich bis zum Abschluss eines etwaigen Beschwerdeverfahrens öffentlich wiedergeben. Vertrauenswürdige Rechtsinhaber können die Wiedergabe bei erheblicher wirtschaftlicher Beeinträchtigung bis zur Entscheidung über die Beschwerde unterbinden, wenn die Vermutung zu widerlegen ist.

Weitere Anpassungen des Urheberrechts

Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung sollen die Nutzung von Werken auf vertraglicher Basis erleichtern, etwa für Digitalisierungsprojekte. Darüber hinaus wird die Nutzung von nicht verfügbaren, das heißt nicht im Handel erhältlichen Werken durch Kultureinrichtungen geregelt. Das Gesetz setzt zudem die unionsrechtlichen Erlaubnisse für das Text- und Data Mining, für den digitalen und grenzüberschreitenden Unterricht und die Lehre sowie für die Erhaltung des Kulturerbes um. Es enthält Anpassungen im Urhebervertragsrecht, etwa zu den Fragen der angemessenen Vergütung, der weiteren Beteiligung des Urhebers, der Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners sowie Dritter in der Lizenzkette, der Vertretung von Kreativen durch Vereinigungen sowie zu Fragen des Rückrufs wegen Nichtausübung. Zudem führt es auch einen Unterlassungsanspruch von Verbänden bei Nichterteilung von bestimmten Auskünften ein.

Neuregelung der Verlegerbeteiligung

Die Verlegerbeteiligung wird neu geregelt: Es gibt einen neuen gesetzlichen Beteiligungsanspruch des Verlegers. Er setzt voraus, dass der Urheber dem Verleger ein Recht an dem verlegten Werk eingeräumt hat. Vervielfältigungen eines gemeinfreien visuellen Werkes genießen künftig keinen Leistungsschutz mehr. Bei Streitigkeiten über die Lizenzierung audiovisueller Werke für die Zugänglichmachung über Videoabrufdienste können die Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung einleiten. Das Gesetz soll am 07.06.2021 in Kraft treten.

Länder geben grünes Licht für Änderung des NetzDG

Die jetzt beschlossenen Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollen die Bekämpfung von Hatespeech im Internet und den sozialen Medien erleichtern. Das Gesetz verbessert die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte. Zudem führt es Informationspflichten für halbjährliche Transparenzberichte der Plattformbetreiber und einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber Diensteanbietern im Telemediengesetz ein. Die Bereitstellung eines so genannten Gegenvorstellungsverfahrens bei Löschung bzw. Beibehaltung von Plattform-Inhalten ist in Zukunft verpflichtend. Das Gesetz setzt zudem Vorgaben der EU- Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zum Schutz vor strafbaren Inhalten auf Videosharingplattformen um.

Bundesrat stimmt Änderungen an Corona-Notbremse zu

Eine Woche nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat zahlreichen Änderungen im Infektionsschutzgesetz zu. Sie sollen die so genannte Bundesnotbremse präzisieren, die erst wenige Wochen zuvor beschlossen worden war. Hochschulen sind demnach künftig von der Verpflichtung zum Wechselunterricht ausgenommen, die die Bundesnotbremse für Schulen ab einer Inzidenz von 100 vorsieht. Das Gesetz präzisiert zudem die Regelungen zu den praktischen Ausbildungen an Hochschulen, Berufsschulen oder anderen Berufsbildungseinrichtungen. Die Länder können damit die praktischen Ausbildungsabschnitte auch oberhalb eines Inzidenzwertes von 165 ermöglichen. Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesnotbremse gelten auch für die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Polizei, Justiz, Rettungsdienst, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz und Kritischen Infrastrukturen sowie Trainings für Piloten und andere Crewmitglieder, die gesetzlich zwingend durchzuführen sind. 

Weitere Regelungen 

Kinder zwischen 6 und 16 Jahren müssen keine FFP2-Masken mehr tragen - für sie reicht der sogenannte Mund-Nasen-Schutz aus. Neben Ärzten können künftig auch Apothekerinnen und Apotheker Nachtragungen zum Beispiel im Impfpass vornehmen. Dies soll insbesondere nachträgliche Einträge in digitale Impfausweise erleichtern. Das Ausstellen unrichtiger Impf- oder Testbescheinigungen wird künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet, der Gebrauch einer gefälschten Impf- oder Testbescheinigung mit bis zu einem Jahr. Der Bundestagsbeschluss konkretisiert zudem die Voraussetzungen für Flugreisen: Mit einer Corona-Testung vor dem Abflug soll die Wahrscheinlichkeit gesenkt werden, dass infizierte Personen fliegen und dabei andere anstecken. Zudem stellt das Gesetz ausdrücklich klar, dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden auch bei Schädigungen durch die Corona-Schutzimpfung gilt. Der Gesundheitsfonds erhält mehr Zuweisungen aus Bundesmitteln, um die gestiegenen Kosten durch die Coronakrise aufzufangen. In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bunderegierung auf, die Vorschriften zum Nachweis der Masernimpfung - insbesondere für Kleinkinder - praxistauglicher zu gestalten und den Bürokratieaufwand zu verringern. 

Effektivere Bilanzkontrolle: Bundesrat stimmt zu

Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität soll die Bilanzkontrolle verbessern und damit auch Konsequenzen aus dem Bilanzskandal beim insolventen Finanzdienstleister Wirecard ziehen. Die Bilanzkontrolle wird künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin gebündelt und erhält hoheitliche Befugnisse. Zudem hat die BaFin künftig ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen. Um Zweifel an der Integrität der BaFin auszuschließen, ist deren Beschäftigten der Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten untersagt. Auch für Kapitalmarktunternehmen gilt künftig eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren - dies soll die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer stärken. Das Gesetz weitet die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wesentlich aus. Eine Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen für Pflichtverletzungen soll die Qualität der Abschlussprüfung fördern. Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 01.07.2021 in Kraft treten.

Baulandmobilisierungsgesetz gebilligt

Der Bundesrat hat außerdem den Bundestagsbeschluss zur Mobilisierung von Bauland gebilligt. Ziel des Gesetzes ist es, schneller Bauland zu aktivieren, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu beschränken. Gemeinden können künftig brachliegende Flächen leichter für Wohnungsbau nutzbar machen, indem sie zum Beispiel ihre Vorkaufsrechte stärker ausüben. Mit sogenannten sektoralen Bebauungsplänen dürfen Gemeinden - befristet bis Ende 2024 - Flächen für Wohnbebauung festlegen. Zusätzlich können sie vorschreiben, dass neue Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können Kommunen bis Ende 2025 die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten untersagen. Außenbereichsflächen zur Wohnnutzung können in das beschleunigte Verfahren zur Bauleitplanung einbezogen werden - allerdings nur befristet bis Ende 2022. Im Außenbereich gilt künftig eine neue Baugebietskategorie: das Dörfliche Wohngebiet, in dem einvernehmliches Miteinander von Wohnen und - insbesondere landwirtschaftlicher - Nebenerwerbsnutzung einfacher zu genehmigen ist.

Betriebsrätemodernisierungsgesetz vereinfacht Wahlen

Der Bundesrat hat in verkürzter Frist auch das erst eine Woche zuvor vom Bundestag beschlossene Betriebsrätemodernisierungsgesetz gebilligt, das insbesondere der Abnahme der Zahl von Betriebsratsgremien entgegenwirken soll. Zur Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen erweitert das Gesetz die Möglichkeiten für ein vereinfachtes Wahlverfahren. Außerdem verbessert es den Kündigungsschutz der Beschäftigten, die zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung einladen oder die Bestellung eines Wahlvorstands beantragen. Sie sind künftig vom Zeitpunkt der Einladung oder Antragstellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unkündbar. Das Mindestalter für die Wahlberechtigung beträgt künftig 16 statt bisher 18 Jahre.

Einsatz von KI und virtuelle Betriebsratssitzungen

Das Gesetz stellt außerdem klar, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen unter Einsatz von künstlicher Intelligenz gelten. Die Rechte des Betriebsrats bei der Festlegung von Auswahlrichtlinien zur Personalauswahl finden auch dann Anwendung, wenn diese Richtlinien ausschließlich oder mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt werden. Die aufgrund der Covid-19-Pandemie befristet eingeführte Zulassung virtueller Betriebsratssitzungen wird zu einer dauerhaften Regelung umgestaltet.

Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten im Homeoffice

Eine weitere Regelung im Gesetz: Anders als bislang beschränkt sich der Unfallversicherungsschutz bei der Heimarbeit künftig nicht mehr auf sogenannte Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, sondern wird auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang ausgeweitet. Darüber hinaus wird er bei Homeoffice-Tätigkeit auch auf Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen. Zu Förderung mobiler Arbeit und zum Schutz der Arbeitnehmer im Home-Office wird ein neues Mitbestimmungsrecht zur Ausgestaltung mobiler Arbeit eingeführt.

Verpackungsgesetz passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat weiter die vom Bundestag beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes gebilligt, mit der zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, die Getrenntsammlung bestimmter Verpackungsabfallströme zu erweitern, um das Recycling zu verbessern. Ab 2022 entfallen fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Für Milch und Milcherzeugnisse gilt die Pfandpflicht allerdings erst ab 2024. Außerdem müssen Gastronomen und Einzelhändler in Zukunft beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr auch Mehrwegalternativen statt der bisher üblichen Einwegkunststoffverpackungen anbieten. Ab 2025 ist für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff vorgeschrieben. In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass er das Gesetz nur gebilligt hat, um die fristgerechte Umsetzung der EU-Vorgaben nicht aufzuhalten. In der Sache kritisiert er die Novelle allerdings scharf: Sie sei unzureichend und teilweise nicht vollzugstauglich, müsse daher alsbald nachgebessert werden.

Grünes Licht für Digitalisierung von Gesundheit und Pflege

Der Bundesrat billigte das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege. Dieses sieht eine Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen, den Ausbau der Telemedizin, zusätzliche Einsatzmöglichkeiten in der Telematikinfrastruktur wie etwa elektronische Medikationspläne und die Förderung der digitalen Vernetzung vor. Gesundheits-Apps sollen künftig auch in der Pflege zum Einsatz kommen können und digitale Pflegeanwendungen sollen helfen, mit speziellen Trainingsprogrammen die eigene Gesundheit zu stabilisieren oder den Austausch mit Angehörigen oder Pflegefachkräften zu erleichtern. Dazu wird eigens ein neues Verfahren geschaffen, um die Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen zu prüfen. Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.

Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen

Das Gesetz erleichtert zudem den Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen. So können Versicherte ihre entsprechenden Daten in der elektronischen Patientenakte speichern. Außerdem werden Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen erbracht werden, künftig vergütet. Ziel ist zudem eine stärkere Nutzung der Telemedizin. Ergänzend haben die Krankenkassen den Versicherten ab 2023 auf Verlangen eine sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Ab 2024 dient die digitale Identität in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte zur Authentisierung des Versicherten im Gesundheitswesen und als Versicherungsnachweis.

Teilhabestärkungsgesetz: Zustimmung trotz Verbesserungswünschen

Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat dem Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt, um Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen in deren Alltag und Arbeitsleben zu verbessern. Jobcenter und Arbeitsagenturen haben damit künftig mehr Möglichkeiten zur aktiven Arbeitsförderung von Menschen in Rehabilitationsmaßnahmen. Menschen, die schon in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, erhalten Förderung über das erweiterte Budget für Ausbildung. Assistenzhunde erhalten künftig Zutritt zu öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, auch wenn Hunde dort sonst verboten sind. Das Gesetz definiert zudem die Kriterien für die Berechtigung für Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB IX neu und nimmt digitale Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation auf. In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, etwaige Mehrkosten zu refinanzieren, außerdem soll sie noch in dieser Wahlperiode eine Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte von Menschen mit Behinderung während eines Aufenthalts im Krankenhaus sowie in Rehabilitationsmaßnahmen herbeiführen und das SGB V beziehungsweise das SGB IX entsprechend ändern.

Rentenanpassung ab Juli nur im Osten

Der Bundesrat hat auch der jährlichen Anpassung der Rentenwerte zugestimmt, die die Bundesregierung am 27.04.2021 beschlossen hatte. Danach erhöht sich der Rentenwert Ost zum von 33,23 auf 33,47. Für den Rentenwert West gibt es dieses Jahr keine Erhöhung: Der aktuelle Rentenwert von 34,19 Euro bleibt bestehen. Hintergrund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat - die wiederum Grundlage für die jährliche Rentenanpassung ist. Nur die seit 2009 gesetzlich verankerte Rentengarantie verhinderte eine Rentenkürzung. Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts auf 97,9% des aktuellen West-Wertes entspricht den im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Anpassungsschritten. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun von der Bundesregierung verkündet werden und zum 01.07.2021 in Kraft treten.

Schnellladegesetz beschlossen

Die Länder haben zudem den Beschluss des Bundestages gebilligt, mit einem „Schnellladegesetz“ Mittel für eine leistungsfähigere Ladeinfrastruktur für Elektroautos im Weg einer Ausschreibung bereitzustellen. Die in dem Gesetz in Grundzügen geregelte Ausschreibung soll den verlässlicher Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur durch private Betreiber zu einheitlichen nutzerfreundlichen Bedingungen sicherstellen. Auf Basis des Gesetzes plant die Bundesregierung eine Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten, um insbesondere flächendeckendes Laden mit über 150 Kilowatt zu ermöglichen und so die Langstreckentauglichkeit von Elektroautos sicherzustellen.

Rechtsrahmen für autonome Autos

In verkürzter Frist wurde einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt, nach dem autonome Fahrzeuge künftig bundesweit ohne physisch anwesende Fahrer oder Fahrerinnen in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren können. Das Gesetz regelt die technischen Anforderungen an Bau, Beschaffenheit und Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen neu – ebenso wie Prüfung und Verfahren einer Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Weitere Regelungen beziehen sich auf den Umgang mit den für den Betrieb benötigten Daten. Außerdem ist eine Technische Aufsicht vorgesehen und es wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Mehr Rechtsklarheit beim Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation

Mit dem vom Bundesrat bestätigten Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) werden die bisher im Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im Telemediengesetz (TMG) enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammengeführt. Das Gesetz passt zudem die geltenden Bestimmungen an die DS-GVO und an die neuen Begriffsbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes an. Es beseitigt durch das Nebeneinander von DS-GVO, TMG und TKG verursachte Rechtsunsicherheiten bei Verbrauchern, die Telemedien und Telekommunikationsdienste nutzen, bei Diensteanbietern und bei den Aufsichtsbehörden. Es soll für Rechtsklarheit sorgen und einen wirksamen Datenschutz und Schutz der Privatsphäre der Endnutzer gewährleisten. Dem Schutz der Privatsphäre beim Speichern und Auslesen von Informationen auf Endeinrichtungen, insbesondere Cookies, sowie zur Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung hierzu dient eine Regelung zum diesbezüglichen Einwilligungserfordernis, die eng am Wortlaut der Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie orientiert ist. Die Aufsicht über die Datenschutzbestimmungen des TKG bei der geschäftsmäßigen Erbringung von Telekommunikationsdiensten erfolgt zukünftig umfassend, also auch im Hinblick auf die Verhängung von Bußgeldern, durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde.

Hühnerküken dürfen nicht mehr geschreddert werden

Das routinemäßige massenhafte Töten von Hühnerküken aus ökonomischen Gründen ist ab dem Jahr 2022 verboten. Ab 2024 sind zudem Eingriffe an einem Hühnerei, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Embryos verursachen, ab dem 7. Bebrütungstag verboten. Gleiches gilt für den Abbruch des Brutvorgangs. Derzeit werden in deutschen Brütereien jährlich circa 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner nutzbar sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind jedoch rein wirtschaftliche Interessen kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.

Stellungnahme zum Klimaschutzgesetz

In verkürzter Frist hat sich der Bundesrat in seiner Plenarsitzung mit den Plänen der Bundesregierung für Änderungen am Klimaschutzgesetz auseinandergesetzt und dazu ausführlich Stellung genommen. Die Länder fordern insbesondere gesetzliche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Neben dessen Bekämpfung sei es auch geboten, die negativen Folgen des Klimawandels auf die Grundrechte der in Deutschland lebenden Menschen abzumildern. Dies spiegele sich innerhalb der geplanten Regelungen bisher nicht entsprechend wider, obwohl es zur Abwendung drohender Schäden, auch für kommende Generationen, von elementarer Bedeutung sei. Weiter mahnt der Bundesrat unter anderem eine faire, sachgerechte und verhältnismäßige Verteilung der finanziellen Lasten des Klimaschutzes zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und eine Unterstützung durch den Bund bei Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr an. 

Redaktion beck-aktuell, 28. Mai 2021.