Beamten und Soldaten wird es untersagt, ihr Gesicht während der Arbeit zu verhüllen. Das sieht ein Gesetz vor, das am 12.05.2017 den Bundesrat passiert hat. Eine religiös oder weltanschaulich motivierte Verhüllung des Gesichts widerspreche der Neutralitätspflicht staatlicher Funktionsträger, heißt es im Gesetzentwurf.
Gesicht bei Ausweiskontrolle zu zeigen
Weiter müsse dort, wo eine Identifizierung notwendig und geboten ist, das Zeigen des Gesichts im Bedarfsfall auch durchgesetzt werden können. Eine verlässliche Identifizierung anhand von Identifikationspapieren sei nur durch einen Abgleich des Gesichts mit dem Lichtbild möglich. Kritiker sprechen von reiner Symbolpolitik und prognostizieren, dass die Zahl der Betroffenen äußerst gering sein dürfte.
Redaktion beck-aktuell, 15. Mai 2017 (dpa).
Zum Thema in Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11180) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.
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