Bundesrat stimmt Verbesserung von Arbeitnehmerrechten zu

Der Bundesrat hat am 07.07.2017 zahlreichen Änderungen im Sozial- und Datenschutzrecht zugestimmt, die der Deutsche Bundestag am 01.07.2017 mit einem sogenannten Omnibusgesetz beschlossen hatte (BR-Drs. 450/17 und BR-Drs. 450/17 (B)). Neben der Anhebung der Vermögensschonbeträge in der Kriegsopferfürsorge wurden auf Antrag der Regierungskoalition knapp 30 weitere Artikel an das ursprüngliche Vorhaben angehängt.

Fingerabdruck gegen Sozial- und Asylbewerberleistungsbetrug

Unter anderem führt das Gesetz zur Bekämpfung von Sozial- und Asylbewerberleistungsbetrug einen Fingerabdruck-Scan ein. Asylbewerber sollen so nicht mehr bei verschiedenen Stellen Leistungen beantragen können.

Bessere Arbeitsverhältnisse in der Fleischindustrie

Ein neues Gesetz stärkt die Arbeitnehmerrechte von Beschäftigten in der Fleischwirtschaft. Firmen dürfen ihre Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht mehr dadurch umgehen, dass sie Subunternehmer beauftragen, die wiederum "selbstständige“ Schlachter und Zerleger über Werkverträge zu prekären Bedingungen beschäftigen. Arbeitgeber müssen kostenlos Arbeitsmittel, Werkzeuge und Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Ausbeuterische Verhältnisse in der Fleischindustrie, die in der Vergangenheit für Schlagzeilen gesorgt hatten, sollen so verhindert werden.

Mindestlohn für Pädagogisches Personal

Bildungseinrichtungen, die öffentliche Aufträge für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch ausführen, müssen künftig einen vergabespezifischen Mindestlohn zahlen, der auch für Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen gilt.

Umsetzung des EU-Datenschutzes

Zahlreiche weitere Änderungen dienen der Anpassung des deutschen Rechts an die europäische Datenschutz-Grundverordnung.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Bundesrat kritisiert Bundestagsverfahren

In einer zusätzlichen Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass er an den Beratungen der äußerst umfangreichen Änderungen zum Datenschutz nicht beteiligt war: Der Bundestag habe sie sehr kurzfristig an das – eigentlich sachfremde – Versorgungsgesetz angehängt. Dabei hätten viele Regelungen Auswirkungen auf die Landes- und Kommunalbehörden. Insbesondere im Bereich der Steuerverwaltung sehen die Länder ihre Mitwirkungsrechte verletzt. Über die Kritik am Bundestagsverfahren hinaus äußerte der Bundesrat auch inhaltliche Bedenken, unter anderem gegen die Zuständigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten über die Landesfinanzbehörden.

Redaktion beck-aktuell, 10. Juli 2017.

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