Höherer Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag steigt auf bis zu 185 Euro im Monat. Außerdem wird es künftig leichter sein, ihn zu beantragen. Änderungen gibt es auch bei der Verrechnung des Kinderzuschlags mit dem Einkommen der Kinder: Es mindert den Zuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze für diese Regelung hat der Bundestag gestrichen, um insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern besser zu erreichen. Damit hat er eine Forderung des Bundesrates aufgegriffen.
Abbruchkante entfällt
Darüber hinaus hebt das Starke-Familien-Gesetz die sogenannte Abbruchkante auf, die den Kinderzuschlag bislang schlagartig entfallen lässt. Zudem mindert eigenes Einkommen der Eltern den Kinderzuschlag künftig nur noch um 45 Prozent.
Ausbau der Bildungs- und Teilhabeleistungen
Verbesserungen gibt es auch bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe: Hier wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro erhöht. Die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kitas und Schulen sowie für die Schulbeförderung entfallen. Zudem besteht der Anspruch auf Lernförderung künftig unabhängig von einer Versetzungsgefährdung. Darüber hinaus steigt der Zuschuss für Vereinsbeiträge - damit hat der Bundestag eine weitere Forderung des Bundesrates umgesetzt.
Stufenweises Inkrafttreten
Das Gesetz soll stufenweise in Kraft treten. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 01.07.2019 und 01.01.2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 01.08.2019.