Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen zu groß
Ob ein Betrieb die Möglichkeit von betrieblicher Altersvorsorge anbietet, hängt bislang oftmals auch von seiner Größe ab. Dabei gilt: Je größer der Betrieb ist, desto wahrscheinlicher wird auch das Angebot einer Betriebsrente. Kleine und mittlere Unternehmen können und wollen den Aufwand für deren Aufbau oft nicht betreiben. Deshalb fehlt es in diesem Bereich häufiger noch an Angeboten und somit an einem höheren Versorgungsniveau im Alter.
Mehr Betriebsrenten durch Sozialpartnermodell
Der Weg zur Betriebsrente soll daher vereinfacht werden. Als Kern des Betriebsrentenstärkungsgesetzes bezeichnete Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bei der 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag am 10.01.2017 das vorgesehene Sozialpartnermodell. Gewerkschaften und Arbeitgeber sollen künftig die Möglichkeit haben, Betriebsrenten erstmals ohne die Haftung von Arbeitgebern vereinbaren zu können. Die Arbeitgeber sollen sich dafür im Gegenzug an der Absicherung der Zielrente mit Sicherungsbeiträgen beteiligen. Das Ganze geschieht innerhalb von Tarifverträgen. Die Sozialpartner können so viel einfacher neue Betriebsrentensysteme für ganze Branchen aufbauen. Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte können vereinbaren, dass die einschlägigen Tarifverträge auch für sie gelten sollen. Die Betriebsrente wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Dafür gibt es neue Aufsichtsvorschriften.
Direkter Steuerzuschuss von 30%
Gerade für Geringverdiener ist wichtig, dass sich ihre Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen. Nur so kann ein angemessener Versorgungsanspruch aufgebaut werden. Arbeitgeber erhalten deshalb einen direkten Steuerzuschuss von 30%, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbieten. Sie müssen dazu Beiträge zahlen – zwischen 240 Euro bis 480 Euro jährlich. Zudem soll der Rahmen für steuerfreie Zahlungen in betriebliche Versorgungseinrichtungen auf bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung liegt im Jahr 2017 bei 6.350 Euro Monatsverdienst.
Mehr Riester-Grundzulage
War im Regierungsentwurf vorgesehen, die Grundzulage bei der Riester-Rente von derzeit 154 Euro auf 165 Euro zu erhöhen, werden es nach der Beratung im Bundestag nun 175 Euro jährlich sein. Seit 2002 besteht die Möglichkeit, mit staatlicher Förderung eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Beschäftigte mit niedrigen Einkommen und mit Kindern erreichen durch die staatlichen Zulagen besonders hohe Förderquoten auf die von ihnen eingezahlten Beiträge. Sie werden auf diesem Wege gezielt beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge unterstützt.
Zusatzrenten bis 202 Euro bei Grundsicherung anrechnungsfrei
Freiwillige Altersvorsorge soll sich in jedem Fall lohnen. Wer eine kleine Rente bezieht und daneben Grundsicherung, für den bleiben freiwillige Zusatzrenten künftig bis 202 Euro anrechnungsfrei. Das gilt für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt in der Kriegsopferfürsorge. Diese Neuregelung stelle einen "historischen" Schritt dar und beinhalte wesentliche Verbesserungen, unterstrich die Ministerin. Damit verbunden sei das Ziel, die Betriebsrente auch bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen zu verbreiten.