Private Investoren erhalten Klarheit: Der Bundesrat hat am 28.06.2019 den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für 4 Jahre 5% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen - zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent. Damit könnten in den ersten vier Jahren insgesamt 28% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.
Ziel: Bezahlbaren Wohnraum schaffen
Voraussetzung für die Sonderabschreibung sei, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Hierdurch solle der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden. Um sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen (unter-)vermietet werden, habe der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohnungen dauerhaft bewohnt sein müssen. Vorgesehen seien darüber hinaus auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude. Auch sie griffen nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.
Verfahren
Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits im Dezember 2018 verabschiedet. Der Bundesrat hatte den Gesetzesbeschluss damals von der Tagesordnung abgesetzt. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.
Redaktion beck-aktuell, 28. Juni 2019.
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (Drs.-Nr.: 607/18) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten des Bundesrats.
Aus der Datenbank beck-online
Scheffler, Finanzielle Effekte des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus – ein Update, DStR 2018, 2229
BReg, Sonderabschreibung für Wohnungsbau, BB 2018, 2537
Aus dem Nachrichtenarchiv
Experten uneins über Sonderabschreibung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.11.2018,
becklink 2011514