Zigarettenschachteln tragen künftig ein neues Sicherheitslabel, das ihre europaweite Rückverfolgbarkeit ermöglicht. Der Bundesrat hat am 12.04.2019 einem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Damit soll der Tabakschmuggel bekämpft werden.
Tabakschmuggel bekämpfen
Ziel ist es, die Vorgaben der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014 für ein europaweites elektronisches Rückverfolgbarkeitssystem umzusetzen, um den illegalen Handel zu bekämpfen: Tabakerzeugnisse sollen sich künftig in der gesamten EU rückverfolgen und auf Echtheit prüfen lassen. Sie müssen dazu mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal gekennzeichnet sein. Das System soll den Behörden zeitnah Daten zu Lieferketten- und Transaktionsereignissen für Ermittlungs- und Durchsetzungszwecke zur Verfügung stellen. Für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gelten die EU-Vorgaben ab 20.05.2019, für sonstige Tabakerzeugnisse erst ab 20.05.2024.
Redaktion beck-aktuell, 12. April 2019.
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (BT-Drs.-Nr.: 19/4461) finden Sie als pdf-Dokument auf der Website des Bundestags. Den Beschluss des Bundesrats (BR-Drs. 26/19) finden Sie auf dessen Website.
Aus der Datenbank beck-online
EuGH, Verbot des Inverkehrbringens bestimmter Tabakerzeugnisse - Planta Tabak/Land Berlin,
GRUR 2019, 309
VG Berlin, Verbotene Tabakerzeugnisse, Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen,
BeckRS 2017, 113041
BGH, Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen – E-Zigaretten, NJW 2016, 1251