EU will Luftschadstoffbelastungen verringern
Die Richtlinie sieht für die EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Verpflichtungen zur Verringerung von Emissionen von Schwefeldioxid, Stickoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan, Ammoniak und Feinstaub vor, die ab 2020 und ab 2030 erreicht werden müssen. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Regelungen für nationale Luftreinhalteprogramme. Ziel der Europäischen Union ist es, die negativen Auswirkungen von Luftschadstoffbelastungen auf die menschliche Gesundheit und Ökosysteme bis 2030 im Vergleich zu 2005 deutlich zu verringern.
Länder fordern ihre frühzeitige Einbindung
In einer zusätzlichen Entschließung begrüßt der Bundesrat das Ziel der Verordnung, die negativen Auswirkungen der Luftschadstoffbelastungen auf Gesundheit und Ökosysteme signifikant zu reduzieren. Er fordert die Bundesregierung auf, die Länder frühzeitig und eng in die Erstellung des nationalen Luftreinhalteprogramms einzubinden, um deren praktische Erfahrungen einfließen zu lassen. Dieser Plan ist bis Ende März 2019 an die EU-Kommission zu übermitteln und soll bereits Maßnahmen zur Verminderung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe wie Stickoxide enthalten.
Hinweis auf Herausforderung für Landwirtschaft
Der Bundesrat weist auf die großen Herausforderungen für die Landwirtschaft bei der angestrebten Reduktion von Ammoniak hin. Das ambitionierte Ziel einer Verringerung um 29% bis 2030 könne vielfach nur mit hohem zusätzlichem Aufwand realisiert werden – dies wirke sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe aus. Die Länder fordern daher, Härten durch zusätzliche Mittel aus der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur GAK abzufedern und Planungssicherheit für die Betriebe zu gewährleisten. Notwendig sei eine enge Abwägung zwischen den Belangen des Tierwohls und des Umweltschutzes bei der Tierhaltung. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.