Zusätzliche 350 Millionen Euro
Die Novelle umfasse höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse, berichtet die Länderkammer. Insgesamt stünden in der laufenden Wahlperiode zusätzlich 350 Millionen Euro zur Verfügung. Neu sei, dass ein Aufstieg künftig über alle drei Fortbildungsstufen bis auf "Master-Niveau" unterstützt wird. Die Förderung umfasse auch die Vorbereitung auf Prüfungen für Abschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.
Bessere Vereinbarkeit mit Familie und weitere Anreize
Einen besonderen Fokus lege die Reform auf die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsförderung. Sie baue die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte von bisher 50% zu einem Vollzuschuss aus, der nicht zurückzuzahlen ist. Außerdem werde der einkommensabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro angehoben. Auch der Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steige von 40 auf 50%. Ein weiterer Anreiz für die Teilnahme an Aufstiegsprüfungen: Bei erfolgreichem Abschluss werde künftig die Hälfte des Darlehens erlassen. Bislang seien es nur 40%. Von den Neuregelungen profitierten auch Existenzgründer - sie erwarte ein vollständiger Erlass des Restdarlehens für Fortbildungskosten, damit sie schuldenfrei in die Selbstständigkeit starten können. Für Geringverdiener gebe es ebenfalls Erleichterungen: Die Möglichkeiten, die Rückzahlung eines Darlehens zu stunden oder gar zu erlassen, würden erweitert.
Zur Verbesserung der Karrierechancen
Mit dem Gesetz sollten die beruflichen Karrierechancen und vor allem die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung vorangetrieben werden. Die beschlossenen Leistungserhöhungen seien die umfangreichsten seit Bestehen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, das 1996 unter dem Titel "Meister-BAföG" eingeführt worden sei. Das Gesetz soll zum 01.08.2020 in Kraft treten.