Bundesrat stimmt Milliardenpakt für Atomausstieg zu

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat am 16.12.2016 auch der Bundesrat dem Milliardenpaket zur Entsorgung atomarer Altlasten zugestimmt. Damit steht mehr als fünf Jahre nach dem Beschluss zum Atomausstieg eine Einigung zwischen dem Bund und den vier Stromkonzernen Vattenfall, Eon, RWE und EnbW und die Finanzierung des Atomausstiegs ist beschlossene Sache. Die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls trägt danach der Bund, die finanziellen Mittel sollen von den Stromkonzernen kommen.

Bund regelt Zwischen- und Endlagerung

Die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls trage der Bund, er erhalte die finanziellen Mittel von den Stromkonzernen, die hierfür rund 17,34 Milliarden Euro in einen Fonds zahlen müssten. Bringen sie darüber hinaus weitere 6,12 Milliarden Euro für einen - optionalen - Risikozuschlag auf, seien die Kraftwerksbetreiber von möglichen späteren Nachforderungen befreit. Bezahle ein Betreiber den Aufschlag bis Ende 2022 nicht, solle er verpflichtet werden, bei Nachschussbedarf des Fonds die entsprechenden Mittel einzubezahlen.

Verantwortung für Stilllegung der AKW bleibt bei Stromkonzernen

Auch die Frage der Verantwortung für die Stilllegung und den Rückbau von Atomkraftwerken sei mit der Zustimmung des Bundesrates am 16.12.2016 abschließend geklärt: Sie liege bei den Konzernen, die auch für den von ihnen erzeugten radioaktiven Abfall haften. Selbst derzeit noch nicht bekannte Zahlungspflichten seien erfasst.

Bundesrat bittet um Evaluierung

In einer Entschließung begrüßte der Bundesrat das Gesetz als einen wichtigen Schritt zur Finanzierung des Atomausstiegs. Zugleich sprach er sich dafür aus, nach einer dreijährigen Anwendungsphase zu prüfen, ob sich auch Betreiber von Forschungsanlagen oder gewerblichen Anlagen der Brennstoffversorgung an der Entsorgung des Atommülls beteiligen sollten. Dies entspräche dem eigentlich im Atomrecht geltenden Verursacherprinzip.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz geht nun zur Unterschrift an den Bundespräsidenten und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es trete an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder bekannt gibt, dass eine solche nicht erforderlich ist. Das Bundeswirtschaftsministerium werde diesen Tag im Bundesgesetzblatt bekanntgeben. Die Entschließung werde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheide, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte.

Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2016.

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