Bund regelt Zwischen- und Endlagerung
Die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls trage der Bund, er erhalte die finanziellen Mittel von den Stromkonzernen, die hierfür rund 17,34 Milliarden Euro in einen Fonds zahlen müssten. Bringen sie darüber hinaus weitere 6,12 Milliarden Euro für einen - optionalen - Risikozuschlag auf, seien die Kraftwerksbetreiber von möglichen späteren Nachforderungen befreit. Bezahle ein Betreiber den Aufschlag bis Ende 2022 nicht, solle er verpflichtet werden, bei Nachschussbedarf des Fonds die entsprechenden Mittel einzubezahlen.
Verantwortung für Stilllegung der AKW bleibt bei Stromkonzernen
Auch die Frage der Verantwortung für die Stilllegung und den Rückbau von Atomkraftwerken sei mit der Zustimmung des Bundesrates am 16.12.2016 abschließend geklärt: Sie liege bei den Konzernen, die auch für den von ihnen erzeugten radioaktiven Abfall haften. Selbst derzeit noch nicht bekannte Zahlungspflichten seien erfasst.
Bundesrat bittet um Evaluierung
In einer Entschließung begrüßte der Bundesrat das Gesetz als einen wichtigen Schritt zur Finanzierung des Atomausstiegs. Zugleich sprach er sich dafür aus, nach einer dreijährigen Anwendungsphase zu prüfen, ob sich auch Betreiber von Forschungsanlagen oder gewerblichen Anlagen der Brennstoffversorgung an der Entsorgung des Atommülls beteiligen sollten. Dies entspräche dem eigentlich im Atomrecht geltenden Verursacherprinzip.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz geht nun zur Unterschrift an den Bundespräsidenten und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es trete an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder bekannt gibt, dass eine solche nicht erforderlich ist. Das Bundeswirtschaftsministerium werde diesen Tag im Bundesgesetzblatt bekanntgeben. Die Entschließung werde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheide, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte.