Bundesrat stimmt Milliarden-Entlastung für Bürger zu

Um insgesamt fast 25 Milliarden Euro werden Bürger in den Jahren 2017 und 2018 entlastet. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Maßnahmenpaket des Bundestages am 16.12.2016 zugestimmt. Die Maßnahmen umfassen steuerliche Entlastungen, die insbesondere Familien, Alleinerziehenden und Geringverdienern zugute kommen sollen.

Kindergeld wird erhöht

Die Steuerentlastungen sollen insbesondere Familien sowie Alleinerziehenden und Geringverdienern zugutekommen. Konkret steige der Kinderfreibetrag von jetzt 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro und 2018 um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro. Das monatliche Kindergeld werde um jeweils zwei Euro in den Jahren 2017 und 2018 angehoben. Der Kinderzuschlag solle zum 01.01.2017 um monatlich 10 Euro von 160 Euro auf 170 Euro je Kind steigen.

Anhebung der steuerlichen Freibeträge

Zusätzlich sollen Familien durch die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro (2017) und weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018) gewinnen. Entsprechend erhöht werden solle der Unterhaltshöchstbetrag.

Ausgleich der kalten Progression im Schnellschuss-Verfahren

Auf Kritik stößt bei den Ländern, dass für die Steuerausfälle, die durch den Abbau der kalten Progression zu erwarten sind, keine Kompensation vorgesehen ist. So betonten sie in einer Entschließung, dass ein solcher Ausgleich zur soliden Finanzierung des Abbaus der kalten Progression erforderlich sei. Zugleich weisen sie darauf hin, dass die Anhebung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes weit über die Hälfte von den Ländern getragen werde. Der Bundestag hatte die Tarifentlastung ebenso wie die weiteren Maßnahmen zur finanziellen Entlastung kurzfristig in einem so genannten Omnibusverfahren in das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen aufgenommen. Die Maßnahmen zur Entlastung der Bürger sollen bereits zum 01.01.2017 in Kraft treten. Die Entschließung werde der Bundesregierung zugeleitet, die entscheide, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte.

Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2016.

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