Bundesrat stimmt Maßnahmen gegen Briefkastenfirmen zu

Der Steuerbetrug über Briefkastenfirmen soll künftig gezielter bekämpft werden. Der Bundesrat hat dazu am 02.06.2017 dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz zugestimmt, das die Konsequenz aus den Ende letzten Jahres bekannt gewordenen Panama Papers ist. Wichtige Punkte in dem Gesetz sind die Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses, die Verpflichtung zur Preisgabe geschäftlicher Beziehungen zu Gesellschaften im Nicht-EU-Ausland sowie Änderungen bei der Vergabe von Steuerklassen an Eheleute.

Transparenz bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen

Das Gesetz sorge für mehr Transparenz bei den grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in ein Drittland, erläutert der Bundesrat. Steuerpflichtige müssten Beziehungen zu Gesellschaften im Nicht-EU-Ausland künftig anzuzeigen. Unter bestimmten Voraussetzungen seien auch die Finanzinstitute verpflichtet, den Finanzbehörden Geschäftsbeziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften mitzuteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten können Bußgelder verhängt werden.

Bankgeheimnis adé

Eine wesentliche Neuerung sei auch die Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses: Danach unterlägen Kreditinstitute bei der Aufklärung von steuerlichen Sachverhalten künftig keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht mehr. Zudem erhalte die Finanzverwaltung erweiterte Möglichkeiten im sogenannten Kontenabrufverfahren. Sofern es für die Besteuerung erforderlich sei, könnten die Identitäten der Kontoinhaber leichter ermittelt werden. Auch Sammelauskunftsverfahren würden möglich.

Anpassungen auch im Familienrecht

Darüber hinaus sorge das Gesetz dafür, dass das Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend beantragt werden kann. Dieser Aspekt sei auf Beschluss des Bundestages aufgenommen worden. Gleiches gelte für eine Anpassung der Steuerklassen von Ehegatten: Künftig erfolge die Einstufung beider Ehegatten nach der Heirat automatisch in Steuerklasse IV. Dies gelte auch, wenn nur einer der beiden ein Gehalt bezieht. Die Änderung gehe auf eine Forderung der Länder zurück. Zur Begründung hatten sie auf die erheblichen Probleme bei der bisherigen Einstufung in die Klassen III und IV verwiesen.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Briefkastenfirmen sowie die Aufhebung des Bankgeheimnisses sollen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Änderungen beim Kindergeld und bei der steuerlichen Eingruppierung von Ehegatten hingegen werden zum 01.01.2018 wirksam.

Länder halten weitere Schritte für erforderlich

Die Länder begrüßten die Maßnahmen für mehr Transparenz bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen ausdrücklich. In einer das Gesetz begleitenden Entschließung erneuerten sie jedoch ihre Forderung nach weiteren Schritten zur Bekämpfung internationaler Steuerumgehung. Dabei unterstrichen sie die Notwendigkeit einer gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen, um Steuervermeidungspraktiken effektiv und frühzeitig bekämpfen zu können.

Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2017.