Schwerpunkt: E-Mobilität
Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fahrradverkehrs. Bundesregierung und Bundestag versprechen sich davon einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen.
Förderung von E-Dienstwagen und Jobtickets
Neben einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge sieht das Gesetz vor, die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge weiterhin nur mit 0,5% des Listenpreises zu bewerten. Das kostenfreie Aufladen eines Elektromobils beim Arbeitgeber bleibt bis 2030 steuerfrei, ebenso die private Nutzung betrieblicher Fahrräder. Für Pendler relevant: das Jobticket wird künftig pauschal mit 25% besteuert und nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet.
E-Books und Tampons künftig günstiger
Für E-Books, E-Paper und Monats-Hygieneartikel gilt künftig ein ermäßigter Umsatzsteuersatz. Die steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und Weiterbildungen steigen, ebenso der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer. Die Bagatellgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhr zum Beispiel in die Schweiz wird auf 50 Euro festgesetzt. Die Wohnungsbauprämie steigt von derzeit 512 auf 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete.
Einige Forderungen des Bundesrates umgesetzt
Der Bundesrat hatte im September 2019 sehr umfangreich Stellung genommen. Einige Forderungen hat der Bundestag in seinem Beschluss vom 07.11.2019 aufgegriffen.