Der Bundesrat hat am 03.11.2017 einer Regierungsverordnung zur Fortschreibung der Hartz-IV-Sätze zugestimmt (BR-Drs. 619/17 (B)). Damit steige ab Januar 2018 der Hartz-IV-Regelsatz für Einpersonenhaushalte von derzeit 409 auf 416 Euro, teilte die Länderkammer mit.
Sechs Euro pro Person mehr bei Paaren - Fünf Euro mehr für Kinder und Jugendliche
Für Paare erhöhe sich der Satz pro Person um sechs Euro. Kleinkinder erhielten monatlich drei, Kinder und Jugendliche fünf Euro mehr als bisher. Die Fortschreibung erfolge auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen und der Nettolohn- und -gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer. Sie lasse Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilhaben.
Redaktion beck-aktuell, 3. November 2017.
Zum Thema im Internet
Den Beschluss des Bundesrats (BR-Drs.-Nr.: 619/17(B)) sowie den Verordnungsentwurf (BR-Drs.-Nr.: 619/17) finden Sie als pdf-Dokumente auf der Website der Länderkammer.
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Sozialrecht: Regelleistungen – "Hartz IV", JuS 2010, 844
Aus dem Nachrichtenarchiv
Regelbedarfe in Grundsicherung und Sozialhilfe steigen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.09.2017, becklink 2007729
SG Dortmund, Hartz-IV-Regelbedarf für 2017 verfassungsgemäß, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.07.2017, becklink 2007233