Automatisierte Einkommensprüfung
Das Einkommen müsse für die Berechtigung über die gesamte Zeit höchstens 80% des Durchschnittsverdienstes im Jahr betragen haben, erläuterte der Informationsdienst des Bundesrates. Der Zuschlag sei gestaffelt - in voller Höhe werde er ab 35 Pflichtversicherungsjahren gezahlt. Der Erhalt der Grundrente erfordere keinen Antrag. Stattdessen finde eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Treffe die Grundrente mit anderen Einkommen - etwa Betriebsrenten oder der Pension des Partners - zusammen, gelte ein Freibetrag, bis zu dem das Einkommen nicht angerechnet werde. Für Alleinstehende liege der Freibetrag bei 1250 Euro, für Paare bei 1950 Euro. Maßgeblich sei das zu versteuernde Einkommen. Übersteige das den Freibetrag, werde die Grundrente gekürzt. Zunächst um 60% des Betrags, der den Freibetrag übersteigt, ab einem Einkommen von 1600 Euro bei Singles und 2300 Euro bei Paaren um 100%.
Maximal 404,86 Euro im Monat
Die Höhe der jeweiligen Grundrente richte sich nach den erworbenen Entgeltpunkten, erläuterte der Bundesrat weiter. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte müsse zwischen 30 und 80% des Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen 0,3 und 0,8 EP). Diese Entgeltpunkte würden dann verdoppelt - maximal auf 0,8 EP. Anschließend werde der Wert um 12,5% verringert. Damit falle die Rente umso höher aus, je höher die eigene Beitragsleistung ist. Maximal könne die Grundrente 404,86 Euro im Monat betragen.
Einführung weiterer Freibeträge
Neben der Grundrente regele das Gesetz Freibeträge im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung.
Änderung bei der betrieblichen Altersvorsorge
Der Bundestag hatte den ursprünglichen Regierungsentwurf zur Grundrente am 02.07.2020 weitgehend unverändert verabschiedet. Inhaltliche Korrekturen habe er jedoch bei der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Demnach werde die geltende monatliche Einkommensgrenze, bis zu der die betriebliche Altersvorsorge von Geringverdienern gefördert wird, von 2.200 auf 2.575 Euro angehoben, um einen zusätzlichen Anreiz für den Aufbau dieser Altersvorsorge zu schaffen. Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 3. Juli 2020.
Zum Thema im Internet
Das Gesetz zur Einführung der Grundrente (Drs.-Nr.:
387/20) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten des Bundesrats.
Aus der Datenbank beck-online
Gesetzentwurf zur Grundrente ab 33 Beitragsjahren vorgelegt, Meldung vom 15.04.2020, FD-SozVR 2020, 428617
Ruland, Der Kompromiss der Koalition zur Grundrente - der Vorschlag bleibt verfassungswidrig, ineffizient und ungerecht,
NZS 2019, 881
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundestag beschließt Grundrente, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.07.2020, becklink 2016781
Heil weist Kritik an Grundrente im Bundestag scharf zurück, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.05.2020, becklink 2016342
Bundesrat sieht Korrekturbedarf bei der geplanten Grundrente, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 30.03.2020, becklink 2015895
Heil lässt wegen Corona Termin zu Grundrenten-Start offen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.03.2020, becklink 2015851
Bundeskabinett beschließt Grundrente, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.02.2020, becklink 2015525