Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitung werden angepasst
Es greift in 154 Fachgesetze ein und regelt den sogenannten bereichsspezifischen Datenschutz. An vielen Stellen passt es Begriffsbestimmungen und Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechten an.
Entlastung für kleine Betriebe und Vereine
Kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine werden entlastet: Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift künftig erst ab einer Personenzahl von 20 - bisher waren es 10. Die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung wird vereinfacht. Sie muss nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen - künftig reicht auch eine E-Mail.
Vorschläge des Bundesrates zum Bürokratieabbau aufgegriffen
Weitere Änderungen zum Bürokratieabbau beschloss der Bundestag unter anderem bei der Melderegisterauskunft, der Gewerbeanzeige und der Datenverarbeitung durch Industrie- und Handelskammern. Er griff damit auch Vorschläge des Bundesrates aus dessen Stellungnahme im ersten Durchgang auf.