Bundesrat stimmt Gesetz zur Pflegeberufereform zu

Der Bundesrat hat am 07.07.2017 dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe zugestimmt, wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitteilte. Mit dem Gesetz werden die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen zusammengeführt. Das soll für verbesserte Rahmenbedingungen in der Pflege sorgen und für die notwendige Aufwertung des sozialen Berufsfelds insgesamt stehen. Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft.

Gesetz hat Vorreiterrolle

Laut Ministerium werden die Ausbildungsbedingungen und damit die Attraktivität des Berufsfelds Pflege verbessert. Die Reform übernehme damit eine Vorreiterrolle für die sogenannten SAGE-Berufe insgesamt. In den Berufen soziale Arbeit, Gesundheit und frühkindliche Erziehung leisteten gerade Frauen einen enormen Beitrag für das Gemeinwesen. Hier müssten weitere Schritte folgen, um die Wertschätzung und Bezahlung nachhaltig zu verbessern.

Gesundheitsministerium fordert Abschaffung von Schulgeldern in sozialen Berufen

Das Gesundheitsministerium sieht zudem mehr Berufs- und Aufstiegschancen durch eine modernere Pflegeausbildung und begrüßt die Abschaffung des Schulgelds in der Altenpflege. Dies sei ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssten: Auch das Schulgeld für die Ausbildung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sowie in weiteren Heilberufen sollte abgeschafft werden.

Künftig zweijährige gemeinsame generalistische Ausbildung

Alle Auszubildenden erhielten künftig zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, so das Familienministerium weiter. Wer die generalistische Ausbildung abschließe, könne in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhalte den Berufsabschluss "Pflegefachfrau/Pflegefachmann". Der Berufsabschluss werde europaweit anerkannt. Für das dritte Ausbildungsjahr sei für Auszubildende mit Vertiefungsbereich in der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen ein Wahlrecht vorgesehen. Sie könnten für das letzte Ausbildungsdrittel eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen. Niemand gehe so für die Ausbildung im Pflegebereich verloren.

Angemessene Ausbildungsvergütung festgeschrieben

Durch zahlreiche Verbesserungen sollten gerade junge Menschen für die Ausbildung im Pflegeberuf begeistert werden: Es müsse kein Schulgeld mehr bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung werde im Gesetz festgeschrieben. Durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb gewinne die Ausbildung an Attraktivität.

2020 wird erster Jahrgang gemäß Neuregelung ausgebildet

Der erste Ausbildungsjahrgang solle 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibe so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin würden weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen: Mit dem Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung würden die technischen Details geregelt.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juli 2017.

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