Die Frist für die Bewilligung von Bundesmitteln durch die Länder zum Ausbau der Kindertagesbetreuung wird bis Ende 2020 verlängert. Dies hat der Bundestag am 12.03.2020 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 27.03.2020 zu. Ursprünglich wäre die Frist Ende 2019 ausgelaufen. Bis dahin nicht bewilligte Gelder hätten an jene Länder umverteilt werden müssen, die die bereitgestellten Mittel bereits zu 100% bewilligt haben. Ebenfalls um ein Jahr bis Ende 2025 verlängert werde die Frist für die Auflösung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau“.
Umsetzung ist Herausforderung für die Länder
Das Gesetz gehe zurück auf die Anregung der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder, berichtet der Bundesrat. Zur Begründung hatten diese erklärt, dass Städte, Gemeinden und Jugendämter vor großen Herausforderungen in der Umsetzung des Investitionsprogramms stünden. Zur Deckung des quantitativen und qualitativen Bedarfs an Kita-Plätzen zeichne sich vermehrt die Notwendigkeit zu aufwendigen Neubaulösungen ab. Vor allem in Ballungsräumen bestehe die Schwierigkeit, geeignete Grundstücke oder Liegenschaften für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen zu finden. Darüber hinaus bestehe ein erheblicher zeitlicher Aufwand für die Ausschreibungsverfahren, hinzu kämen Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft und im Handwerk.
Unterzeichnung -Verkündung - Inkrafttreten
Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es solle teils rückwirkend, teils am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 27. März 2020.
Zum Thema im Internet
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (Drs.-Nr.: 120/20) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten der Länderkammer hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
Treichel, Rechtsfragen des Kita-Streiks, RdA 2017, 379
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