Steuerbetrug an manipulierten Kassen soll zukünftig wirksamer bekämpft werden: Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen am 16.12.2016 zu. Nach diesem Gesetz müssen elektronische Registrierkassen auf ein fälschungssicheres System umgestellt werden. Die Aufzeichnungssysteme müssen ab 2020 durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt werden, so dass eine Löschung von Umsätzen nicht mehr möglich ist.
Quittungen werden Pflicht
Die technischen Anforderungen definiert und zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Außerdem werde eine Pflicht zur Ausgabe von Quittungen an die Kunden eingeführt, so die Länderkammer weiter. Aus Gründen der Praktikabilität und Zumutbarkeit könnten sich jedoch Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkaufen, von der Belegausgabepflicht befreien lassen. Würstchenverkäufer auf Sportplätzen und Schützenfesten seien zum Beispiel nicht betroffen.
Ab 2018 auch unangemeldete Kassenkontrollen
Zusätzlich zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle werde ab 2018 die Möglichkeit der Kassen-Nachschau eingeführt. Diese Pflicht kommt zwei Jahre früher als ursprünglich vorgesehen. Dabei handle es sich um unangemeldete Kassenkontrollen durch die Steuerbehörden, um möglichen Steuerbetrug zeitnah aufklären zu können.
Übergangsfristen für die Wirtschaft
Die neuen Regeln gelten für alle, die elektronische Kassensysteme nutzen. Die Wirtschaft habe bis Ende 2019 Zeit, ihre Systeme entsprechend umzurüsten.
Dem Gesetz waren jahrelange Debatten vorausgegangen, der Bundesrechungshof hatte schon lange Maßnahmen gegen Tricksereien mit Registrierkassen gefordert. Die SPD hatte sogar eine allgemeine Registrierkassenpflicht gefordert, diese scheiterte aber am Widerstand der Union sowie von Sport- und Wirtschaftsverbänden.
Das Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2016.
Zum Thema im Internet
Den Entwurf des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Drs.-Nr.: 764/16) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten der Länderkammer.
Aus der Datenbank beck-online
Madauß, Aspekte der Umsatzsteuerhinterziehung durch nicht erfasste (Bar)Umsätze, NZWiSt 2015, 286
FG Rheinland-Pfalz, Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Fall des Verkaufs von Kassenmanipulationssoftware, BeckRS 2015, 94102
FG Hessen, Anforderungen an die Aufzeichnungspflicht für Kasseneinnahmen bei Nutzung einer EDV-Registrierkasse – Schätzung bei unvollständigen Programmunterlagen und fehlenden Aufzeichnungen,
BeckRS 2014, 96067
Hessisches FG, Keine Pflicht zur Vorlage von freiwillig geführten Kasseneinzelaufzeichnungen der Barverkäufe, DStRE 2014, 236
FG Nürnberg, Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung, BeckRS 2013, 95473
Aus dem Nachrichtenarchiv
Koalition einigt sich auf Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug an Ladenkassen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.12.2016, becklink 2005206
Bund und Länder wollen gegen Steuerbetrug durch Kassensysteme vorgehen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.07.2015, becklink 2000705