Vernetzte Register aller EU-Länder
Mit dem elektronischen Transparenzregister solle insbesondere Briefkastenfirmen das Geschäft erschwert werden, so die Länderkammer weiter. Es werde die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen enthalten, also vor allem die tatsächlichen Eigentümer. Einsicht in das Register sollen in erster Linie Behörden und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen haben. Bei berechtigtem Interesse sollen auch NGOs und Journalisten Zugang erhalten. Das Register sei von allen EU-Staaten einzurichten. Sämtliche Register sollten dann miteinander vernetzt werden.
Schärfere Auflagen für Glückspielanbieter
Außerdem verschärfe das Gesetz die Auflagen für Güterhändler sowie Glückspielanbieter und sehe schärfere Sanktionen gegen Geldwäsche vor. Neu sei auch, dass über Spielbanken und Online-Glückspieler hinaus sämtliche Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen geldwäscherechtlich verpflichtet werden. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten soll das Gesetz bereits Ende Juni 2017 in Kraft treten.
Länder wollen öffentlicheres Transparenzregister
Die Länder haben sich in einer das Gesetz begleitenden Entschließung nachdrücklich für einen öffentlichen Zugang zum Transparenzregister ausgesprochen. Damit wiederholten sie eine zentrale Forderung aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 31.03.2017. Bei der Aufdeckung von Briefkastenfirmen seien nicht nur Behörden, sondern eine Vielzahl anderer Personen, insbesondere Journalisten, beteiligt. Die im Gesetz vorgesehene Abwägung, ob man anderen Personengruppen wie Journalisten Einsicht in das Register gewährt, sei zeitaufwändig und könne die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschweren oder gar vereiteln. Das Ziel, die Transparenz zu erhöhen, dürfe nicht durch unnötige Bürokratie unterlaufen werden. Die Länderkammer bittet deshalb die Bundesregierung, sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Änderung der Vierten Geldwäscherichtlinie auf europäischer Ebene für einen öffentlichen Zugang zum Transparenzregister einzusetzen.