Initiative des Bundesrates aufgegriffen
Das Gesetz gehe auf eine Gesetzesinitiative des Bundesrates vom Februar 2019 zurück, erläutert die Länderkammer. Darin hatten die Länder die Erhöhung gefordert, um das Jurastudium vergleichbaren Masterstudiengängen anzupassen. Der Bundestag habe bei der Verabschiedung lediglich einige rechtsförmliche Änderungen vorgenommen.
Vergleichbarer Stoffumfang wie Masterstudium
Das Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die derzeitige Festlegung auf 9 Semester für Rechtswissenschaften sei nicht ausreichend: Die tatsächliche Studiendauer einschließlich Prüfungszeit betrage faktisch durchschnittlich 11,3 Semester. Durch die Reform der Juristenausbildung 2002/2003, die Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und die Erweiterung um Schlüssel- und Fremdsprachenqualifikationen sei die Studiendauer in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Unterzeichnung - Verkündung - Inkrafttreten
Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es solle am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.