Befristete Strafverzichtsregel als Anreiz
Das Gesetz sieht eine sogenannte Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor. Sie ist auf ein Jahr befristet. Durch diese Amnestie werde ein Anreiz geschaffen, Waffen und Munition einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle zu überlassen.
Sichere Aufbewahrung
Gleichzeitig hebe das neue Gesetz die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition an. Das Ziel: weniger Waffen sollen abhanden kommen. Es soll aber eine Besitzstandsregelung gelten: Waffenbesitzer dürfen ihre vorhandenen Sicherheitsbehälter uneingeschränkt weiternutzen.
Effektiverer Vollzug
Weitere Regelungen greifen Anregungen der Waffenbehörden in den Bundesländern auf. Dadurch solle der Vollzug des Waffenrechts effektiver werden. Das habe positive Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, so der Bundesrat abschließend.