Umfassende Kontrollen bei Fracht
Erstmals werde die sogenannte sichere Lieferkette normiert. Grundsätzlich dürften Luftfahrtunternehmen ihre Flugzeuge nur mit Fracht beladen, die als "sicher" eingestuft wurde. Bei der sicheren Lieferkette müssten alle an einem Frachtversand beteiligten Unternehmen im Vorfeld des Versands entsprechende Sicherheitsmaßnahmen durchführen und von der Luftsicherheitsbehörde zugelassen werden.
Zuverlässigkeitsprüfung für Angestellte im Frachtbereich
Außerdem erweitere das Gesetz die Befugnisse des Bundesinnenministeriums. Es könne bei einer erheblichen Gefährdung der Luftsicherheit Flugverbote oder auch Frachtbeförderungsverbote verhängen. Darüber hinaus verschärfe das Gesetz die Zuverlässigkeitsprüfungen von Arbeitnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen. Sei bislang eine beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend gewesen, müsse künftig eine behördliche Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt werden. Dies betreffe vor allem das Personal im Frachtbereich.
Bundestag griff Verbesserungsvorschläge der Länderkammer auf
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf am 23.09.2016 eine Stellungnahme beschlossen. Dabei hatte er sich insbesondere für Nachbesserungen bei der Zuverlässigkeitsprüfung von Flughafenmitarbeitern ausgesprochen. Der Bundestag hat diese Vorschläge aufgegriffen. Das Gesetz geht nun zur Unterschrift an den Bundespräsidenten und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Abgesehen von einer Ausnahme sollen die Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.