Bundesrat stimmt für Änderungen bei Zuverlässigkeitsprüfung für zivilen Luftverkehr

Der Bundesrat hat am 13.03.2020 Änderungen bei der Zuverlässigkeitsprüfung für den zivilen Luftverkehr zugestimmt, die der Bundestag eine Woche zuvor verabschiedet hatte. Dieses ermöglicht es Luftsicherheitsbehörden, künftig sicherheitsrelevante Erkenntnisse anderer Behörden umfassender als bisher für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nutzen.

Mehr Informationen gegen Gefahr drohender Anschläge

Luftsicherheitsbehörden könnten künftig sicherheitsrelevante Erkenntnisse anderer Behörden umfassender als bisher für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nutzen, so die Länderkammer. Dies betreffe zum Beispiel Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Die Informationen könnten auch in internationalen Kooperationen geteilt werden.

Luftsicherheitsregister soll eingerichtet werden

Der verstärkte Informationsaustausch solle der Gefahr durch Anschläge sogenannter Innentäter vorbeugen. Da sie Zugang zu den Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs hätten, gehe von ihnen die größte Bedrohung aus, heißt es zur Begründung im Gesetzesbeschluss. Das Gesetz schaffe zudem die rechtlichen Grundlagen zur Errichtung eines künftigen Luftsicherheitsregisters.

Außerdem: Kleinere Korrekturen im Waffengesetz

Das Gesetz enthalte auch kleinere Korrekturen am derzeitigen Waffenrecht. So werde unter anderem klargestellt, dass so genannte Softairwaffen nicht unter das Waffengesetz fallen, sondern als Spielzeug gelten.

Redaktion beck-aktuell, 13. März 2020.

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