Das Laden von Elektrofahrzeugen wird einfacher. Der Bundesrat hat am 12.05.2017 der Änderung der Ladesäulenverordnung zugestimmt, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hatte. Danach sei das punktuelle Laden künftig auch ohne Vertragsabschluss möglich.
Kein Vertrag mehr erforderlich
Bislang sei ein Vertrag Voraussetzung gewesen, so die Länderkammer. Der Wegfall des Vertragserfordernisses ermögliche eine einfache, bundesweit einheitlich geltende Authentifizierung an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Hiermit solle eine ungehinderte kommunen- und länderübergreifende Nutzung von Elektrofahrzeugen gefördert werden. Die Verordnung setze zugleich eine europäische Vorgabe um.
Verkündung und Inkrafttreten
Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt betreiben kann. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2017.
Zum Thema im Internet
Die Verordnung (BR-Drs. 507/15) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundesrates. Gleiches gilt für den Beschluss des Bundesrates hierzu (BR-Drs. 507/15 (B)).
Aus dem Nachrichtenarchiv
Elektromobilität: Bundesrat stimmt Ladesäulenverordnung mit Maßgaben zu, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.02.2016, becklink 2002571
Bundeskabinett behandelt Verordnung über Ladesäulen für Elektromobile, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.10.2015, becklink 2001503