Bundesrat stimmt für Aufbau einer Flüssiggas-Infrastruktur

Der Bundesrat hat am 07.06.2019 einer Regierungsverordnung zum Aufbau der Infrastruktur für Flüssiggas - Liquefied Natural Gas (LNG) – zugestimmt. Die Bundesregierung möchte mit der Verordnung (BR-Drs. 138/19) die rechtlichen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen in Deutschland verbessern. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Einen Tag danach wird sie in Kraft treten.

Netzbetreiber tragen Großteil der Kosten

Fernleitungsnetzbetreiber sind künftig verpflichtet, LNG-Anlagen an ihre Netze anzuschließen und die Anschlussleitung zu betreiben. 90% der Kosten müssen die Netzbetreiber tragen, 10% die Anschlussnehmer. Die Verordnung enthält zudem Regeln für die Vorbereitung und Realisierung des Netzanschlusses sowie die Möglichkeit, Investitionsmaßnahmen für LNG-Anbindungsleitungen zu beantragen.

Bundesrat fordert Gasspeicher

Von besonderer Bedeutung für die Versorgung seien auch Gasspeicher, betont der Bundesrat weiter. Er fordert daher die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Sicherung der Speicherinfrastruktur zu ergreifen. Um der erhöhten Kapazitätsnachfrage gerecht zu werden, müsse der Ausbau des Gasnetzes im Netzentwicklungsplan sichergestellt werden.

Erdgas von zentraler Bedeutung für Energiemix

In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat fest, dass Erdgas eine zentrale Rolle im Energiemix für Deutschland darstellt. Die Bedeutung werde mittelfristig noch weiter zunehmen - auch wegen des Rückgangs deutscher Erdgasproduktion und der Gewinnung in den benachbarten Niederlanden. Daher begrüßt der Bundesrat, dass die Bundesregierung die LNG-Verordnung auf den Weg gebracht hat. Mit der Inbetriebnahme von LNG-Terminals werde sich die Gasversorgungssicherheit in Deutschland erhöhen.

Redaktion beck-aktuell, 11. Juni 2019.

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