Bundesrat stimmt für Arzneimittelreform

Der Weg für weitere Kostensenkungen im Gesundheitswesen ist frei. Der Bundesrat hat die jüngste Arzneimittelreform der Bundesregierung am 31.03.2017 gebilligt. Damit kann sie noch 2017 in Kraft treten.

Preismoratorium verlängert

Ziel der Arzneimittelreform ist es insbesondere, überhöhte Preise für neue Medikamente verhindern. Sie verlängert deshalb das bereits geltende Preismoratorium für erstattungsfähige Medikamente bis Ende 2022. Arzneimittel, die keiner Preisregulierung unterliegen, sind damit für weitere sechs Jahre auf dem Stand von 2009 eingefroren.

Umfassendere Auswertung der Arzneimittel-Therapie

Außerdem werden die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln bei der Nutzenbewertung künftig stärker berücksichtigt. Bei Antibiotika ist die Resistenzsituation bei der Nutzenbewertung einzubeziehen. Im Fall neuer Forschungsergebnisse wird die Wartefrist für eine neue Bewertung des Zusatznutzens verkürzt. Außerdem sind Ärzte besser über die Ergebnisse der Nutzenbewertung zu informieren.

Sicherstellung der Arzneimittelversorgung

Für Arzneimittel zur Krebsbehandlung (Zytostatika) entfällt die Ausschreibungsmöglichkeit der Krankenkassen. Das soll die Versorgungssicherheit erhöhen. Zugleich werden Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmafirmen ermöglicht. Darüber hinaus soll die Reform Lieferengpässen entgegenwirken. Dafür können die zuständigen Bundesoberbehörden von Arzneimittelherstellern künftig Informationen über die Absatzmenge und das Verschreibungsvolumen einfordern.

Zentrale Forderungen des Bundesrates aufgegriffen

In der Beratung des Gesetzes haben sich zentrale Forderungen des Bundesrates durchgesetzt. So strich der Bundestag die geplante Umsatzschwelle über 250 Millionen Euro für die freie Preisbildung von neuen Medikamenten aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf. Die Länder hatten die Umsatzschwelle als nicht zielführend abgelehnt. Auch die Forderung des Bundesrates, die vereinbarten Erstattungspreise für Arzneimittel öffentlich zu listen, griff der Bundestag auf. Der Gesetzentwurf sah insoweit Geheimhaltung vor, um den Pharmastandort Deutschland zu stärken.

Von Ländern geforderter Versandhandelsverbot kommt separat

Das von den Ländern geltend gemachte Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel hat der Bundestag nicht mit der Reform geregelt. Dies soll in einem eigenen Gesetz geschehen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 31. März 2017.

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