Bundesrat stimmt Familienentlastungsgesetz zu

Der Bundesrat hat am 23.11.2018 dem rund zehn Milliarden starken Paket zur Entlastung von Familien (BR-Drs. 558/18) zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen, wie unter anderem die Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderfreibetrages und des Grundfreibetrages, werden überwiegend im Jahr 2019 in Kraft treten.

Mehr Kindergeld ab Juli 2019

Hierzu zählt unter anderem die Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst – er steigt ab 01.01.2019 und 01.01.2020 um jeweils 192 Euro.

Grundfreibetrag wird erhöht

Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9.000 Euro jährlich steigt dieser im Jahr 2019 auf 9.168 Euro an, 2020 dann auf 9.408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.

Ausgleich der kalten Progression

Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Fall einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben. Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84%, für 2020 eine von 1,95% an.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und in weiten Teilen zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 23. November 2018.

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