Neuer Referenzwert für Radonkonzentrationen
Vorgesehen seien zudem neue Regelungen zum Umgang mit dem Edelgas Radon. Künftig gelte ein Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen. Bei Überschreitung seien Schutzmaßnahmen zu treffen, um den Gasaustritt zu erschweren. Radon, das aus dem Boden austritt, gelte nach Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.
Vorgaben für radiologischen Notfallschutz
Auf Grundlage der Erfahrungen mit der Katastrophe von Fukushima enthalte das Gesetz auch Vorgaben für den radiologischen Notfallschutz. Die zuständigen Behörden und Organisationen in Bund und Ländern sollten Schutzmaßnahmen zukünftig enger aufeinander abstimmen und in Notfallplänen beschreiben. Ein neu einzurichtendes radiologisches Lagezentrum unter Leitung des Bundesumweltministeriums solle im überregionalen Notfall eine Lagebewertung vornehmen.
Umfassende Novelle
Die umfassende Neuordnung des Strahlenschutzes setze die Richtlinie 2013/59/Euratom des Europäischen Rates vom 05.12.2013 in deutsches Recht um, ändere dazu zahlreiche Vorschriften und enthalte über 60 Verordnungsermächtigungen. Die Novelle solle unnötige bürokratische Hemmnisse abbauen, die Rechtslage an den wissenschaftlichen Fortschritt anpassen und den Strahlenschutz übersichtlicher sowie vollzugsfreundlicher gestalten.
Kritische Entschließung
Neben der Zustimmung beschloss der Bundesrat eine Entschließung zum Gesetz, die sich kritisch mit der Frage auseinandersetzt, wie kontaminierte Abfälle auch künftig sicher entsorgt werden können. Der Gesetzesbeschluss enthalte dazu keine ausreichenden Regelungen, ebensowenig zum Notfallmanagement. Der Bundesrat bedauert, dass der Bundestag Anregungen der Länder aus dem ersten Durchgang zum Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht umgesetzt habe.