Bundesrat stimmt Corona-Regeln zu und befasst sich mit Bundeshaushalt
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© Wolfgang Kumm / dpa

Der Bundesrat hat am Freitag den vom Bundestag verabschiedeten neuen Corona-Regeln für Herbst und Winter zugestimmt. Die Ländervertretung befasste sich zudem mit den Regierungsplänen für den Bundeshaushalt 2023 und der Finanzplanung bis 2026. In einer Stellungnahme erinnerte der Bundesrat an die Zusagen der Bundesregierung, sich an Mehrkosten der Länder zu beteiligen. Vorgestellt wurden in der Sitzung zudem mehrere Bundesratsinitiativen.

Neue Corona-Regeln für die kalte Jahreshälfte

Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 enthält Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen, die insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen. Darunter befinden sich Vorgaben für die Impfkampagne, die Datenerfassung und Hygienekonzepte. Der Bundestagsbeschluss verlängert die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung und die Coronavirus-Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022. Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte sind noch bis zum 30.04.2023 dazu berechtigt, eine Covid-19-Impfung zu verabreichen. Die Länder werden ermächtigt, auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen. Die Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen zu melden. Das Gesetz regelt außerdem die verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen, auch der negativen, zur Schaffung einer Grundlage für weitergehende Studien.

Regelungen zur FFP2-Maskenpflicht

Bundesweit gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort ist außerdem ein Corona-Test verpflichtend. Der Bundestagsbeschluss führt die FFP2-Maskenpflicht bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten ein, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen. Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn muss eine FFP2-Maske getragen werden. Die bisher geltende Maskenpflicht in Flugzeugen, die nach den Plänen der Bundesregierung ursprünglich weitergeführt werden sollte, ist in dem Gesetzesbeschluss nicht mehr enthalten. Allerdings ermächtigt das Gesetz die Bundesregierung, bei einer deutlichen Verschlechterung der Infektionslage durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass Fluggäste und Personal in Flugzeugen dazu verpflichtet werden können, eine FFP2-Schutzmaske oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Pflegende Angehörige und Kinderkrankentage

Das Gesetz verlängert zudem den Schutzschirm für pflegende Angehörige und die zusätzlichen Kinderkrankentage, die auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden können. Kinder müssen bei einem Infektionsverdacht nicht zum Arzt, wie es im Gesetzentwurf noch geplant war, sondern brauchen nur einen negativen Selbsttest, um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können. Die Länder können vom 01.10.2022 bis 07.04.2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen, so etwa eine Maskenpflicht an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird. Nach Ausfertigung und Verkündung des COVID-19 -Schutzgesetzes kann es in Teilen bereits am 24.09.2022 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen sollen vom 01.10.2022 bis 07.04.2023 gelten.

Länder nehmen Stellung zum Haushaltsentwurf 2023

Der Bundesrat hat sich am Freitag zudem mit den Regierungsplänen für den Bundeshaushalt 2023 und der Finanzplanung bis 2026 beschäftigt und hierzu eine ausführliche Stellungnahme verfasst. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 01.07.2022 beschlossen und zeitgleich Bundesrat und Bundestag zugeleitet. Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 04.09.2022 zum sogenannten dritten Entlastungspaket sind im vorliegenden Entwurf allerdings noch nicht enthalten. Die Ländervertretung warnt, dass die aktuellen Herausforderungen nicht nur den Bundeshaushalt, sondern auch die Haushalte der Länder und Kommunen absehbar über einen längeren Zeitraum stark belasten. Denn diese trieben die Transformation hin zur Klimaneutralität durch ambitionierte und kostenträchtige eigene Klimapläne, Maßnahmen und Programme mit großer Kraft voran und seien zudem auch selbst von steigenden Energiekosten belastet. Länder und Kommunen stünden künftig vor weiteren neuen Aufgaben in bedeutendem Umfang: Sie würden im föderalen Staatsaufbau die Verantwortung für wichtige Zukunftsfelder und für einen großen Teil der öffentlichen Infrastruktur tragen, heißt es in der Stellungnahme.

Neuverschuldung soll 17,2 Milliarden Euro betragen

Der vorgelegte Budgetentwurf sieht derzeit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 445,2 Milliarden Euro vor. Die Neuverschuldung soll 17,2 Milliarden Euro betragen. An Steuereinnahmen erwartet die Bundesregierung 362,3 Milliarden Euro. Aus der in den Vor-Corona-Jahren gebildeten Rücklage will sie im kommenden Jahr 40,5 Milliarden Euro entnehmen, 2024 dann weitere 7,7 Milliarden Euro. 58,4 Milliarden Euro sind als Investitionen ausgewiesen – insbesondere für die Bereiche Klimaschutz, Mobilität, Digitalisierung, Innovation sowie Bildung und Forschung. Darin enthalten: Darlehen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro an den RST-Trust des IWF und den Gesundheitsfonds. Die Bundesregierung will erstmals seit drei Jahren wieder die im Grundgesetz verankerte Kreditobergrenze einzuhalten – sowohl im Haushalt 2023 als auch im Planungszeitraum bis 2026. Die Bundesregierung rechnet für 2024 aktuell mit Ausgaben in Höhe von 423,7 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 12,3 Milliarden Euro; 2026 sollen die Ausgaben bei 436,3 Milliarden Euro liegen, die Nettokreditaufnahme bei 13,8 Milliarden Euro. An Steuereinnahmen erwartet die Regierung 374,5 Milliarden im Jahr 2024; sie sollen bis 2026 auf 402,3 Milliarden Euro 2026 steigen. 52 Milliarden Euro sind jeweils für Investitionen vorgesehen.

Länderinitiative für Corona-Sonderregel im Strafprozess

Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen wollen die Bundesregierung dazu bewegen, einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Corona-Sonderregelung in § 10 EGStPO vorzulegen. Eine entsprechende Initiative haben die drei Länder in der Plenarsitzung am Freitag vorgestellt. Die Corona-Sonderregelung war in der Pandemie eingeführt worden und galt vom 28.03.2020 bis zum 30.06.2022. Sie erlaubte es den Gerichten, unabhängig von der Dauer der durchgeführten Hauptverhandlung, strafgerichtliche Hauptverhandlungen über die geltenden Unterbrechungsfristen hinaus zusätzlich für die Dauer von bis zu zwei Monaten zu unterbrechen. Der Bundesrat hat die Vorlage zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen. Wenn dieser seine Empfehlungen für das Plenum erarbeitet hat, kommt der Vorschlag wieder auf die Plenartagesordnung, dann zur Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Entlastung der Gerichte bei Massenverfahren

Der Hessische Minister der Justiz, Roman Poseck (CDU), stellte in der Sitzung am Freitag die hessische Bundesratsinitiative zur Entlastung zivilgerichtlicher Massenverfahren vor. Massenverfahren wie Diesel- und Fluggastklagen sowie Schadensersatzforderungen in Kapitalanlageverfahren würden zurzeit die Verfahrenszahlen an den Gerichten in die Höhe schnellen lassen. Der Bund sei bereits mehrfach aufgefordert worden, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewältigung von Massenverfahren zu schaffen, insbesondere in der Zivilprozessordnung. Diese Forderung sei bisher nicht gehört worden, sodass Hessen nun selbst eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht hat, teilte das hessische Justizministerium mit. Vorgeschlagen werden beispielsweise frühzeitigere Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie die Vermeidung sich wiederholender Beweisaufnahmen.

Niedersachsen fordert Vorkasseverbot bei Flugtickets

Niedersachsen will die Vorkasse beim Kauf von Flugtickets abschaffen. Eine entsprechende Initiative hat das Land am Freitag in der Bundesratssitzung vorgestellt. Der Bundesrat hat die Vorlage zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Erst, wenn diese ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Vorschlag wieder auf die Plenartagesordnung.

Gesetz zum Freihandelsabkommen mit Kanada bestätigt

Keine Einwände hatte der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am Freitag gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten erhoben. Als nächstes berät der Bundestag. Nachdem dieser das Gesetz verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat dann noch einmal damit, da es der Zustimmung der Länder bedarf. Das Abkommen soll den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den Vertragspartien vorantreiben. Ziel sei es, Hindernisse des Marktzuganges abzubauen und Wettbewerbsnachteile für europäische und deutsche Unternehmen beim Marktzugang nach Kanada gegenüber anderen Ländern (insbesondere den USA und Mexiko) zu verhindern.

Bundesrat fordert einstimmig Fortsetzung des Programms "Sprach-Kitas"

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung ferner auf, das Förderprogramm "Sprach-Kitas" über 2022 hinaus zu verlängern und als dauerhaftes Bundesprogramm zu verstetigen. Das hat die Länderkammer in ihrer Sitzung an diesem Freitag einstimmig beschlossen.

Redaktion beck-aktuell, 16. September 2022.