Bundesrat stimmt BAföG-Reform zu

BAföG-Geförderte sollen künftig deutlich mehr Geld erhalten. Wie die Bundesregierung am 07.06.2019 mitteilte, hat der Bundesrat dem Gesetz zur BAföG-Reform abschließend zugestimmt. Neben einer höheren finanziellen staatlichen Unterstützung sollen auch mehr junge Menschen erreicht werden.

Änderungen im Überblick

Die Neuregelung sieht eine Steigerung der Bedarfssätze in zwei Stufen zum Schuljahres- beziehungsweise zum Wintersemesterbeginn 2019 und 2020 vor. Auch der Wohnzuschlag werde erhöht, teilt der Bundesrat weiter mit. Der Förderhöchstbetrag steige somit von heute 735 Euro auf 861 Euro im Jahr 2020. Die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Geförderte würden ebenfalls angehoben. Um die Gruppe der Förderberechtigten zu vergrößern, soll der Freibetrag für das Einkommen der Eltern – Grundlage für die Berechnung des Anspruchs – angehoben werden. Bis 2021 soll er in drei Stufen um insgesamt 16% steigen.

Rückzahlung von BAföG-Darlehen wird erleichtert

Zudem sollen die Rückzahlungskonditionen für Studierende angepasst und sozial gerechter ausgestaltet werden. Grundsätzlich muss die Hälfte der erhaltenen Förderung nach dem Abschluss zurückgezahlt werden. Nun sollen unter anderem jene, die ihr anteiliges Darlehen "trotz allen Bemühens" auch nach 20 Jahren nicht zurückzahlen konnten, von ihrer Restschuld befreit werden. Damit soll stärker als bisher die Angst vor der Verschuldung genommen werden. Diese stelle für einige, die auf staatliche Förderung angewiesen sind, ein nicht zu unterschätzendes Hindernis zur Aufnahme eines Studiums dar.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2019.

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