Der Bundesrat hat dem Asylbewerberleistungsgesetz in seiner Sitzung vom 16.12.2016 nicht zugestimmt. Nun kann das Gesetz nicht wie geplant zum 01.01.2017 in Kraft treten. Das vom Bundestag am 11.12.2016 verabschiedete Gesetz sah eine Anpassung der Regelbedarfe und neue Bedarfsstufen für Asylsuchende in Sammelunterkünften vor.
Vermittlungsausschuss kann angerufen werden
Ohne Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nicht verkündet werden. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen. Die Länderkammer möchte die Leistungen ausweiten, was sie bereits in einer Stellungnahme vom 04.11.2016 deutlich gemacht hatte. Die geplante Gesetzesänderung war parallel in Bundesrat und Bundestag beraten worden.
Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2016.
Zum Thema im Internet
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 542/16) ist als pdf-Datei auf den Seiten der Länderkammer veröffentlicht. Gleiches gilt für die Stellungnahme des Bundesrates hierzu vom 04.11.2016 (BR-Drs. 542/16 (B)).
Aus der Datenbank beck-online
von Harbou, Unterstützen und Strafen: Das Integrationsgesetz, NJW 2016, 2700
Welte, Das Integrationsgesetz – Änderungen im SGB III und AsylbLG,
ZAR 2016, 269
LSG Bayern, Anspruch auf Gewährung von Asylbewerberleistungen, BeckRS 2016, 74367
SG Hannover, Asylbewerberleistungen, Regelbedarfsstufe, Wohngemeinschaft, Gemeinschaftsunterkunft, Haushaltsgemeinschaft,
BeckRS 2016, 73698
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesrat möchte Sozialleistungen für Asylsuchende ausweiten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.11.2016, becklink 2004843