Bundesrat stimmt Asylbewerberleistungsgesetz nicht zu

Der Bundesrat hat dem Asylbewerberleistungsgesetz in seiner Sitzung vom 16.12.2016 nicht zugestimmt. Nun kann das Gesetz nicht wie geplant zum 01.01.2017 in Kraft treten. Das vom Bundestag am 11.12.2016 verabschiedete Gesetz sah eine Anpassung der Regelbedarfe und neue Bedarfsstufen für Asylsuchende in Sammelunterkünften vor.

Vermittlungsausschuss kann angerufen werden

Ohne Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nicht verkündet werden. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen. Die Länderkammer möchte die Leistungen ausweiten, was sie bereits in einer Stellungnahme vom 04.11.2016 deutlich gemacht hatte. Die geplante Gesetzesänderung war parallel in Bundesrat und Bundestag beraten worden.

Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2016.

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