Bundesrat stimmt Änderungen der zahnärztlichen Ausbildung zu

Der Bundesrat hat am 07.06.2019 Änderungen an der zahnärztlichen Ausbildung zugestimmt. So wie die Reform 2017 ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegt worden sei, komme sie allerdings nicht, berichtet die Länderkammer. Die beabsichtigte gemeinsame Ausbildung in den Studiengängen Zahnmedizin und Humanmedizin im vorklinischen Abschnitt sei abgelehnt worden.

Getrennte Ausbildung in Zahnmedizin und Humanmedizin bleibt vorerst 

Damit bleibe es vorerst bei der getrennten Ausbildung von Zahn- und Humanmedizinern. Die Länder begründeten ihre Ablehnung der Zusammenlegung beider vorklinischen Ausbildungen damit, dass eine solch grundlegende Reform auch die Weiterentwicklung der allgemeinen medizinischen Ausbildung umfassen sollte. Diese werde allerdings erst im Rahmen des Prozesses zum Masterplan Medizinstudium 2020 zwischen Bund und Ländern ausgehandelt.

Änderungen an Approbationsordnung

Damit ändere die aktuell beschlossene Verordnung nur die zahnärztlichen Inhalte der Approbationsordnung, die seit 1955 weitgehend unverändert gilt. Das Studium gliedere sich danach künftig in einen viersemestrigen vorklinischen und einen sechssemestrigen klinischen Studienabschnitt. Die ersten vier Semester endeten mit dem "Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung", die in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden solle. Der klinische Abschnitt bestehe aus zwei Semestern anhand standardisierter Ausbildungssituationen "am Phantom" und vier Semestern mit Ausbildung am Patienten. Auch hier folgten jeweils staatliche Prüfungen.

Bundesrat warnt vor Verringerung der Studienplätze

Ein weiterer wichtiger Aspekt: In den Praxisteilen des Zahnmedizinstudiums soll das Zahlenverhältnis von Lehrenden zu Studierenden verbessert werden: im sogenannten Phantomkurs von 1:20 auf 1:15 und im Unterricht am Patienten von bisher 1:6 auf 1:3. In einer begleitenden Entschließung warne der Bundesrat jedoch davor, dass die kleineren Lerngruppen nicht zu einer verringerten Studienplatzkapazität führen dürfen. Schließlich sei der Versorgungsbedarf unverändert hoch. Insofern bittet er die Bundesregierung darum, diese Frage im Dialog mit den Ländern zu klären.

Änderungen bei den Ausbildungsinhalten

Ebenfalls Teil der Reform sei die Neugewichtung der bisherigen Ausbildungsinhalte sowie die Stärkung des Strahlenschutzes und der wissenschaftlichen Kompetenz der Studierenden. Letztere solle als Querschnittsfach eingeführt werden. Setzt die Bundesregierung die Änderungen des Bundesrates um, dann kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden und zum 01.10.2020 in Kraft treten lassen.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2019.

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