Bundesrat schickt Verordnung zur Düngemittelbilanz zurück in die Ausschüsse

Der Bundesrat hat am 22.09.2017 kurzfristig eine Regierungsverordnung zur Bilanzierung von Düngemitteln in der Landwirtschaft (BR-Drs. 567/17) von der Tagesordnung abgesetzt und in die Fachausschüsse zurücküberwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen erneut mit dem Thema befassen. Der Bundestag hatte die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung am 29.06.2017 beschlossen und dabei die sogenannte betriebliche Stoffstrombilanzierung mit aufgenommen.

Stoffstrombilanzierung soll Transparenz schaffen

Danach sollen landwirtschaftliche Betriebe künftig die zugeführten und abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor bilanzieren und bewerten. Dabei müssen sie die Menge an Stickstoff und Phosphor, die sie zum Beispiel durch Futtermittel und Saatgut ihrem Betrieb zuführen, notieren und mit der Nährstoffmenge vergleichen, die über pflanzliche und tierische Erzeugnisse wie Wirtschaftsdünger, Futtermittel, Saatgut und Nutztiere den Hof wieder verlässt. Diese Verpflichtung soll dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Stoffstrombilanzierung und beim Nährstoffvergleich einheitlich beurteilen zu können.

Gestuftes Verfahren

Die Verordnung soll ab 01.01.2018 unter anderem für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar gelten. Ab dem 01.01.2023 sollen die Vorgaben auf Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb ausgeweitet werden.

Kritik aus den Fachausschüssen

Der Umwelt- und der Agrarausschuss hatten im Vorfeld der Sitzung zahlreiche Änderungen an der Verordnung vorgeschlagen (BR-Drs. 567/1/17), die die Bundesregierung nicht mittragen wollte. Zu einer Abstimmung über die Ausschussempfehlungen kam es aufgrund der Absetzung jedoch nicht.

Redaktion beck-aktuell, 25. September 2017.

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