Keine Diskontinuität
Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der Absetzung noch nicht gescheitert. Der Bundesrat könnte in einer der nächsten Sitzungen über das Vorhaben abstimmen – auch nach Konstituierung des 19. Deutschen Bundestages. Denn der Diskontinuität zum Ende der 18. Legislaturperiode unterfallen nur solche Gesetze, die im Bundestag noch nicht abschließend behandelt wurden.
Bessere Zusammenarbeit von Ärzten und Jugendamt
Mit der geplanten Neuregelung des Bundestages sollen Kinder und Jugendliche künftig besser vor Gewalt geschützt und in ihren Rechten gestärkt werden. Dafür sollen Jugendämter und Kinderärzte künftig intensiver zusammenarbeiten. Mediziner sollen mehr Klarheit erhalten, wann sie ihre Schweigepflicht brechen und einen Verdachtsfall an das Jugendamt melden dürfen. Sie würden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen und anschließend informiert, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht.
Heimaufsicht soll wirksamer werden
Eine wirkungsvollere Heimaufsicht soll künftig Kinder und Jugendliche in Einrichtungen besser schützen. Die Aufsichtsbehörden erhalten nach der geplanten Neuregelung dazu mehr Kontrollmöglichkeiten. Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen sollen allen Minderjährigen bei Beschwerden zur Verfügung stehen. Sie hätten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe – auch ohne Kenntnis ihrer Eltern.
Bessere Zusammenarbeit der Behörden
Verbessern soll sich auch die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz. Der Bundestagsbeschluss stelle klar, dass die Vermittlung von Medienkompetenz eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt werde praxistauglicher. Kinder, Jugendliche und Frauen in Flüchtlingsunterkünften sollen gegen alle Formen der Gewalt geschützt sein. Dies sollen die Länder durch geeignete Maßnahmen sicherstellen; ebenso die Träger der Unterkünfte – vor allem durch Anwendung von Schutzkonzepten.
Inklusion als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe
Die geplante Reform verankert Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas weiterzuentwickeln und Rechtssicherheit für Pflegekinder mit Behinderungen zu schaffen.