Bundesrat schließt Renteneinheit Ost-West ab

Ab 2025 gilt bundesweit ein einheitliches Rentenrecht. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einheit der Ost-West Rente am 07.07.2017 gebilligt, nachdem der Bundestag es am 01.06.2017 verabschiedet hatte. Nach der Neuregelung erfolgt die Angleichung des unterschiedlichen Rentenrechts in Ost- und Westdeutschland stufenweise über sieben Erhöhungen. Im ersten Schritt wird der Rentenwert Ost ab dem 01.07.2018 auf 95,8% des Westwertes gehoben, in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7%. Zum 01.07.2024 beträgt der Rentenwert Ost dann 100% des Rentenwertes West.

Finanzierung der Angleichung

Die Kosten der Angleichung trägt in den ersten Jahren die Rentenversicherung. Von 2022 an leistet der Bundeshaushalt einen Zuschuss: Im Jahr 2022 zunächst 200 Millionen Euro, von 2023 bis 2025 jährlich jeweils 600 Millionen Euro mehr. Ab dem Jahr 2025 fällt der Bundeszuschuss damit dauerhaft jährlich um zwei Milliarden Euro höher aus.

Länder hoffen auf schnelle Anpassung

In einer das Gesetz begleitenden Entschließung äußern die Länder die Hoffnung, dass die Angleichung der Rentenwerte schneller vollzogen werden kann, als im Gesetz vorgesehen. Denn schließlich stelle das Gesetz sicher, dass Rentner in den neuen Ländern auch bei künftigen Rentenanpassungen nicht hinter der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung zurückbleiben. Zugleich appellierte der Bundesrat an Politik, Wirtschaft und Tarifpartner, die Differenzen bei den Löhnen weiter abzubauen.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juli 2017.

Mehr zum Thema