Pflege aus einer Hand
Für die Bewältigung ihrer neuen, zentralen Rolle sollen die Kommunen deutlich mehr Kompetenzen bei der Steuerung und Koordinierung der Pflege bekommen. Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen werde so eine Beratung aus einer Hand ermöglicht. Außerdem hätten Kommunen künftig das Recht, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten oder Gutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einzulösen.
Modellprojekte zur Beratung
Vorgesehen sei auch, in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten modellhaft Beratungsstellen einzuführen. Kommunen erhielten zudem die Möglichkeit, sich an den Angeboten zur Unterstützung im Pflegealltag über eigenes qualifiziertes Personal zu beteiligen und dafür Beratungsstellen einzurichten. Darüber hinaus erschwere das Gesetz den Abrechnungsbetrug durch kriminelle Pflegedienste.
Bundesrat warnt vor weitreichenden Veränderungen für Sozialhilfe
In einer Entschließung begrüßte der Bundesrat den mit der Pflegereform eingeleiteten Perspektiven- und Paradigmenwechsel. Zugleich warnte er vor den weitreichenden Veränderungen, die mit der Reform und insbesondere dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Sozialhilfe verbunden seien. Die von der Bundesregierung prognostizierte Entlastung der Sozialhilfeträger bezweifle er und rechne stattdessen mit Mehrausgaben.
Evaluierungen gefordert
Die Länderkammer sprach sich deshalb dafür aus, die finanziellen Gesamtfolgen des neuen Pflegedürftigkeitsbegriffs und die Auswirkungen auf die Sozialhilfe ab 2017 unter Beteiligung der Länder und wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bericht sollte Bundestag und Bundesrat bis Juli 2022 vorgelegt und veröffentlich werden. Ebenfalls evaluiert werden sollte nach Ansicht der Länder die Entwicklung der Vergütung und der Personalstruktur in nach Tarif zahlenden Pflegeeinrichtungen und solchen, die nicht tarifgebunden sind. Der Bundesrat befürchte, dass die Neuregelungen zur leistungsgerechten Bezahlung des Pflegepersonals Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten tarifgebundener Einrichtungen verursachen könnten.
Kritik an Modellvorhaben
Darüber hinaus übten die Länder deutliche Kritik an den Regelungen zu den geplanten Modellvorhaben. Sie seien nicht geeignet, um die eigentlich von der Bund-Länder-AG gewünschte ortsnahe und aufeinander abgestimmte Beratung in der Pflege zu realisieren. Tatsächlich schafften die neuen Regelungen eine künstliche Konkurrenzsituation zwischen Pflegekassen und Kommunen. Eine Kooperation von Beratungsinstitutionen sei gänzlich ausgeschlossen. Um das Pflegestärkungsgesetz dennoch zum Abschluss zu bringen, stellte der Bundesrat seine Bedenken zurück. Zugleich fordern die Länder die Bundesregierung jedoch auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die vom Bundesrat und der Bund-Länder-AG vorgeschlagenen Aspekte zu den Modellvorhaben berücksichtigt.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz geht nun zur Unterschrift an den Bundespräsidenten und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll bereits zum 01.01.2017 in Kraft treten. Die Entschließung werde der Bundesregierung zugeleitet, hielt die Länderkammer fest. Sie entscheide, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte.