Bundesrat schickt Zensusgesetz in den Vermittlungsausschuss

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Volkszählung 2021 muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Am 28.06.2019 beschlossen die Länder, das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Neben einigen fachlichen Änderungen, die die Umsetzung des Zensus in der Praxis erleichtern sollen, fordert der Bundesrat eine Finanzzuweisung von mindestens 415 Millionen Euro vom Bund an die Länder.

Kritik an hohen Kosten für die Länder

Denn die Länder seien für die Datenerhebung vor Ort zuständig. Dies beinhalte einen erheblichem Kostenaufwand, den die Länder nicht allein tragen wollen. Nach derzeitigen Schätzungen kosteten allein die Vorbereitungen des Zensus über 826 Millionen Euro, die Durchführung noch einmal 680 Millionen Euro.

Stellungnahme des Bundesrates nicht berücksichtigt

Daher hatte der Bundesrat schon in der Vergangenheit mehrfach eine Kostenbeteiligung des Bundes angemahnt - zuletzt in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Zensusgesetzes (Drs. 100/19). Der Bundestag habe bei der Verabschiedung des Gesetzes die Forderung jedoch nicht berücksichtigt. Nun müssten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss mit der Kostenfrage befassen. Wann der Ausschuss seine Beratungen aufnimmt, stehe derzeit noch nicht fest.

Was das Zensusgesetz regelt

Das Gesetz schafft die Rechtsgrundlage für die Durchführung der Volkszählung. Geplant seien Bevölkerungszählung, Gebäude- und Wohnungszählung, Haushaltebefragungen auf Stichprobenbasis sowie Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen. Wie schon der Zensus 2011 sei auch der Zensus 2021 als registergestützte Erhebung konzipiert. Dabei würden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann ergänzende Erhebungen durchgeführt, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht vorhanden oder aus statistischer Sicht nicht für die Auswertung geeignet sind.

Redaktion beck-aktuell, 28. Juni 2019.

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