Bundesrat: Verantwortung für Rüstungsaltlasten verbindlich regeln

Der Bundesrat möchte die Verantwortung für die Beseitigung von Rüstungsaltlasten gesetzlich regeln und den Bund dabei stärker finanziell beteiligen. Am 02.03.2018 beschloss die Länderkammer einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nun dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt wird. Er betrifft ein Thema, das schon seit vielen Jahren zwischen Bund und Ländern diskutiert wird.

Angemessene Kostenverteilung

Nach dem Vorschlag des Bundesrates soll der Bund den Ländern die Kosten der Kampfmittelräumung auch alliierter Munition sowie solcher Altlasten in Boden oder Gewässern erstatten, die in Vorbereitung und in Folge des Zweiten Weltkrieges entstanden sind. Dies solle gesetzlich festgeschrieben werden. Derzeit erfolge die Kostenerstattung nur nach der sogenannten Staatspraxis.

Bisher nur teilweise Erstattung

Der Bund erstatte den Ländern bisher lediglich die Kosten für die Beseitigung ehemals "reichseigener" Kampfmittel, nicht aber von Munition der früheren Alliierten. Von alten Fliegerbomben, Kriegsmunition oder rüstungsspezifischen Stoffen im Boden oder Gewässern gingen aber weiterhin erhebliche Gefahren für Mensch und Natur aus. Besonders stark betroffene Länder seien mit dieser Situation finanziell überfordert, heißt es zur Begründung.

Bund soll Verantwortung für Sanierung betroffener Flächen tragen

Der Gesetzentwurf wolle klarstellen, dass nicht nur Kampfmittel und Gegenstände zu beseitigen sind, sondern auch kontaminierte Grundstücke zu den kriegsspezifischen Altlasten zählten, für die der Bund die Sanierungsverantwortung trägt. Zu den Gefahren von Personen- und Sachschäden komme hinzu, dass die aus Geldmangel verzögerte Beseitigung der Kampfmittel die Nutzung der betroffenen Flächen häufig verhindert - auch dies eine Folge der derzeitigen unzureichenden Rechtslage.

Thema bereits seit 2011

Die Vorlage entspreche wortgleich einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits 2011 und noch einmal 2014 in den Bundestag eingebracht hatte. Beide Entwürfe seien in der 17. und 18. Wahlperiode vom Bundestag jeweils nicht abschließend beraten worden und der Diskontinuität unterfallen. Zudem hatte der Bundesrat in einer Entschließung zum Haushaltsgesetz 2015 nochmals deutlich gemacht, dass die Kampfmittelbeseitigung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Er habe die Bundesregierung nachdrücklich gebeten, die notwendige Haushaltsvorsorge zu treffen. Die Vorschläge des Bundesrates seien allerdings bislang nicht umgesetzt worden.

Redaktion beck-aktuell, 2. März 2018.

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