Bundesrat prüft Identifizierungspflicht auf Internet-Plattformen

Auf Betreiben der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern prüft der Bundesrat neue Identifizierungspflichten im Internet. Das soll den Behörden helfen, Urhebern von Hassbotschaften auf die Spur zu kommen. Die beiden Länder wollen, dass Nutzer sozialer Netzwerke und von Gaming-Plattformen verpflichtet werden, bei der Registrierung Namen, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben. Die Länderkammer verwies den Vorstoß am 14.02.2020 zunächst an mehrere Fachausschüsse und will nach deren Prüfung über eine mögliche Gesetzesinitiative entscheiden.

Ländervorstoß: Auch Spieleplattformen sollen rechtswidrige Inhalte melden

Es sei für die Behörden viel zu schwierig, Urheber von Hassbotschaften ausfindig zu machen, sagte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD). Verfahren müssten häufig eingestellt werden. Der Vorschlag der beiden Länder sieht vor, dass künftig nicht mehr nur soziale Netzwerke rechtswidrige Inhalte melden und löschen müssen, sondern auch Spieleplattformen. “Auch bei der Nutzung von Spieleplattformen kommt es vermehrt zu Hasskriminalität, etwa bei der Nutzung der Messenger-Funktionen“, heißt es zur Begründung.

Pistorius aber gegen Klarnamenpflicht

“Das Internet ist kein Sherwood Forest für Outlaws“, sagte Pistorius in Anspielung auf den Robin-Hood-Mythos. Er sagte aber auch: “Ich möchte ausdrücklich betonen: Wir wollen keine Klarnamenpflicht.“ Behörden sollten die Daten für die Verfolgung von Straftaten oder deren Vereitelung abfragen dürfen. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, sagte der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU). “Wenn alle Beteiligten sehen, dass Straftaten leichter zu begehen und schwerer zu verfolgen sind als in der analogen Welt, dann stimmt irgendetwas nicht.“

Redaktion beck-aktuell, 17. Februar 2020.