Modernisierung der IT-Systeme
Die Neustrukturierung des BKA-Gesetzes habe insbesondere zum Ziel, das Bundeskriminalamt über eine moderne IT-Architektur zukunftsgerichtet aufzustellen und den polizeilichen Informationsfluss zu verbessern. Dafür solle das BKA IT-Kompetenzzentren entwickeln, in denen es modernste Technik für die kriminalpolizeiliche Arbeit und polizeiliches Fachwissen bündelt. Außerdem setze der Gesetzentwurf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2016 um (ZD 2016, 374). Damals hatten die Karlsruher Richter das BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt, da die Befugnisse zur Terrorabwehr zu sehr in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingriffen. Die Neuregelungen stärkten nun den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie den der Berufsgeheimnisträger und unterlägen strengeren Anforderungen an Transparenz. Gestärkt sei insbesondere auch der individuelle Rechts- und der Datenschutz.
Länder: Bund soll Kosten für Fußfessel-Überwachung tragen
Es sei damit zu rechnen, so die Länderkammer, dass das Überwachen der Maßnahme der Elektronischen Fußfessel für Gefährder nicht durch das BKA erfolgen kann, sondern der jeweiligen Landespolizei obliegen werde. Die hierdurch entstehenden Kosten solle der Bund tragen.
Überprüfung des Datenschutzkonzepts
Aus dem neuen "horizontal wirkenden Datenschutzkonzept“ des Gesetzentwurfes resultiere eine umfassende Kennzeichnungspflicht personenbezogener Daten. Diese könnte die Länder bei der Sachbearbeitung vor schwerwiegende Probleme stellen. Sie bitten daher um Prüfung, ob das Datenschutzkonzept tatsächlich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Darüber hinaus fürchtet der Bundesrat Informationsdefizite, sollte der Gesetzentwurf die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten von Kontakt- und Begleitpersonen der Gefährder nicht zulassen. Auch diesem Aspekt solle im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal nachgegangen werden.
Weiteres Verfahren
Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt diese alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hatte den Gesetzentwurf bereits am 17.02.2017 in erster Lesung beraten. Wann die 2. und 3. Lesung stattfinden werden, steht derzeit noch nicht fest. Nach der Verabschiedung des Gesetzes wird sich dann abschließend der Bundesrat noch einmal mit dem Bundestagsbeschluss befassen.